Sagt mal, gibt es bei euch keine Gefahrenabwehrverordnung?
Die für unser Kaff (und das Drumrum) geltende sagt ganz klar:
"(2) In folgenden Bereichen dürfen Hunde nur angeleint und mit geeignetem Führer geführt werden:
a) auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb bebauter Ortslagen,
b) auf dem Schinderhannesradweg,
c) auf öffentlichen Straßen und Wirtschaftswegen, welche direkt an die Bebauung angrenzen (Ortsrandwege),
d) sowie in öffentlichen Anlagen.
Außerhalb der in Satz 1 genannten Bereiche sind Hunde auf Aufforderung umgehend anzuleinen."
Wenn ich mich dem widersetze, droht mir (hier) eine Ordnungsstrafe von bis zu 5000Euronen.
Vielleicht schlagt ihr einfach mal die für eure Gegenden geltenden Texte nach und zitiert die dann besonders penetranten Hundehaltern - freundlich lächelnd natürlich! - ins Gesicht?
Damit wird man zwar nicht unbeding zu Everybody's Darling, aber ich wette, die Köter werden das nächste Mal schnellstmöglich aufgerollt.![]()
Liebe Grüße
Tina,
die Gesetze und Verordnungen manchmal gar nicht soo doof findet


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Euronen.

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