Das klingt eher wie eine Werbeveranstaltung um Züchter für den VDH zu gewinnen.Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als „Züchter im VDH“ bestätigt zu werden:
- Der Züchter hat einen geschützten Zwingernamen.
- Die Zuchtstätte des Züchters wurde bereits abgenommen bzw. es wurde bereits ein Wurf gezüchtet und vom Rassezuchtverein abgenommen.
- Der Züchter hat keine Zwingersperre bzw. gegen ihn gibt es kein laufendes Verfahren aufgrund von Zuchtverstößen o.ä.
Oder?
Gruß
Gerd


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