Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als „Züchter im VDH“ bestätigt zu werden:
  • Der Züchter hat einen geschützten Zwingernamen.
  • Die Zuchtstätte des Züchters wurde bereits abgenommen bzw. es wurde bereits ein Wurf gezüchtet und vom Rassezuchtverein abgenommen.
  • Der Züchter hat keine Zwingersperre bzw. gegen ihn gibt es kein laufendes Verfahren aufgrund von Zuchtverstößen o.ä.
Das klingt eher wie eine Werbeveranstaltung um Züchter für den VDH zu gewinnen.

Oder?

Gruß
Gerd