Die Einreisebestimmungen werden durch die EU Verordnung 998/2003 geregelt.
Keine Probleme gibt es, wenn der Welpe älter als 3 Monate ist, einen blauen EU Heimtierausweis hat (was auch voraussetzt, dass er gechipt ist) und gegen Tollwut geimpft ist.
Das Verbringen von Welpen nach D aus einem anderen EU Land, die jünger als 3 Monate- und ungeimpft sind ist ebenfalls möglich. Auch hier muss das Tier gechipt sein und einen EU Heimtierausweis besitzen (soweit die Theorie...in der Abwesenheit von Grenzkontrollen innerhalb der EU sieht die Praxis da oft anders aus).
Für den Import von Hunden aus nicht EU Ländern, hängt es davon ab, aus welchem Land der Hund kommt. Es gibt Länder, für die im Prinzip die o.g. EU Bestimmungen gelten (gelistet in Anlage II Teil C zur 998/2003) und andere aus denen man einen Hund erst nach Imfung und Titrierung neutralisierender Antikörper gegen Tollwut einführen darf (d.h. in Praxi frühestens mit 7 Monaten).
Aus welchem Land soll denn der Welpe kommen?
Eine ganz gute Zusammenfassung findest auf Intervet - 2009-07-24 - Aktuelle Einreisebestimmungen
Gruß, Christian


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