Beide im VDH sagt ja nun erstmal gar nichts aus. Der VDH ist der Dachverband der Vereine. Die Vereine selbst aber haben (alle drei)unterschiedliche Zuchtordnungen.

Zitat Zitat von spechti Beitrag anzeigen
In diesem Zusammenhang interessiert mich etwas....
Wenn ein RR , bekannt als spätreif , was ja wohl auch für das Wachstum gilt , zur ZZP zugelassen wird , wie alt muß er dann mindestens sein ?
Ich kenne zwei Hündinnen , die die uneingeschränkte ZZ haben und jetzt , als voll erwachsene Hündinnen , eindeutig zu groß sind , aber weiterhin belegt werden dürf(t)en .
Heißt für mich , es gibt nach der ZZP , mit sagen wir mal so anderthalb bis zwei Jahren , keinerlei Kontrollen mehr , oder ?
Oder kann die ZZ , wenn bei einer späteren Ausstellung auffällt , daß der Hund zu groß ist , wieder aberkannt werden ?
Hieße für mich , daß , wenn man diese Rasse im Standard halten möchte , das Alter für die ZZP heraufgesetzt werden müßte ....
Das steht in der ZO des jeweiligen Vereins.

Bei dem mir bekannten Verein gibt es max. 1 cm Toleranz bei Über- oder Untergröße.

Des weiteren ist es in der Tat möglich, den Hund nachträglich von der Zucht auszuschließen.

LG
Andrea