Die Grundlagen auf die sich der Gesetzgeber bei seiner Beschlußfassung bezog? ... Martin, wer soll denn bitte sowas wissen! Und darum geht es doch auch gar nicht.
Gruß
Gerd
Die Grundlagen auf die sich der Gesetzgeber bei seiner Beschlußfassung bezog? ... Martin, wer soll denn bitte sowas wissen! Und darum geht es doch auch gar nicht.
Gruß
Gerd
stimmt gerd, darum geht es gerade nicht und sinas frageerweiterung habe ich noch nicht gefunden.
wen es aber interessiert, die motivation des gesetzgebers ist regelmäßig textlich protokolliert. eine entsprechende ausfertigung kann man sich, wenn nicht bereits veröffentlicht, über das entsprechende ministerium zukommen lassen. meisntens geht das problemlos. auch wäre eine anfrage an die tierschutzkommission möglich.
pete
cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!
Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.
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