Zitat Zitat von GerdL Beitrag anzeigen
Die Grundlagen auf die sich der Gesetzgeber bei seiner Beschlußfassung bezog? ... Martin, wer soll denn bitte sowas wissen! Und darum geht es doch auch gar nicht.

Gruß
Gerd

stimmt gerd, darum geht es gerade nicht und sinas frageerweiterung habe ich noch nicht gefunden.

wen es aber interessiert, die motivation des gesetzgebers ist regelmäßig textlich protokolliert. eine entsprechende ausfertigung kann man sich, wenn nicht bereits veröffentlicht, über das entsprechende ministerium zukommen lassen. meisntens geht das problemlos. auch wäre eine anfrage an die tierschutzkommission möglich.

pete