
Zitat von
MerlinHS
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Viele Kommunen schreiben in ihren ordnungsbehördlichen Verordnungen bei Hundehaltung ein eingezäuntes Grundstück vor. Das gleiche gilt bei den Hundehaftpflichtversicherungen. Mir wäre es auch ohne solche Vorschriften wichtig, mein Grundstück gut zu sichern, damit ich sicher bin, dass nichts geschieht.
Gruß
Guido
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