Ergebnis 1 bis 25 von 55
Like Tree76Likes

Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
    Registriert seit
    13.06.2002
    Ort
    Overath (Untereschbach)
    Alter
    62
    Beiträge
    4.694

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ein schönes Thema.
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

    Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

    Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

    In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
    dass bei meiner erneuten Anfrage,
    ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
    ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
    erhalten habe.

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.
    Geändert von Juchhu (22.03.2013 um 13:35 Uhr) Grund: Zeitform korrigiert. Wir haben erst gefragt und dann angeschafft!-)))
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
    Registriert seit
    22.11.2001
    Beiträge
    1.138

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    ...

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.

    Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

    Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

    Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
    (Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


    Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

    Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
    Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.
    Geändert von anando (22.03.2013 um 14:40 Uhr)
    Sei ein Mensch - liebe.
    Vermehre die Freiheit - begreife.
    Tu was Du willst, fürchte Dich nicht.
    Geh vorwärts - denke.
    Sei glücklich.
    Du wirst sterben - also lebe!

    Ivan Svitak

  3. #3
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
    Registriert seit
    13.06.2002
    Ort
    Overath (Untereschbach)
    Alter
    62
    Beiträge
    4.694

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von anando Beitrag anzeigen
    Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

    Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

    Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
    (Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


    Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

    Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
    Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.
    Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  4. #4
    Das ist so ein Kandidat Avatar von Penfold
    Registriert seit
    26.12.2009
    Ort
    Dortmund
    Beiträge
    3.521

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ihr solltet dem Thema jetzt langsam eine andere Überschrift verpassen
    ignorance is bliss

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
    Registriert seit
    22.11.2001
    Beiträge
    1.138

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    ...bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.
    Nee Martin BesserVermieter, das liegt einfach an der Anzahl der Mieter, die ich mit den Jahren schon erleben durfte.
    Da kommen so allerlei Erfahrungen zusammen

    Was Deine Quote betrifft, hast Du selbstverständlich recht.
    Da es hier aber um hundehaltende Mieter geht, habe ich von hundehaltenden Mietern gesprochen.

    Sollte es mal irgendwann einen Fred zum Thema "nichthundehaltende Mieter" geben, kann ich auch dort gerne jede Menge Erfahrungen beisteuern. Ich freu`mich schon drauf
    Geändert von anando (22.03.2013 um 21:45 Uhr)
    Sei ein Mensch - liebe.
    Vermehre die Freiheit - begreife.
    Tu was Du willst, fürchte Dich nicht.
    Geh vorwärts - denke.
    Sei glücklich.
    Du wirst sterben - also lebe!

    Ivan Svitak

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Hinweis: Schönes für Hund und Halter zu Gunsten von RRiN
    Von Joy2310 im Forum Cafeteria
    Antworten: 279
    Letzter Beitrag: 24.10.2014, 16:49
  2. Hinweis: Aktuelles Urteil
    Von Pro-Hund im Forum RR als Jagdhund
    Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 20.10.2009, 21:43
  3. 6.Lachendorfer RR-Treffen zu Gunsten RR in Not!!
    Von kimba450 im Forum Treffpunkt
    Antworten: 184
    Letzter Beitrag: 15.04.2009, 19:25
  4. Neues Urteil vom BGH
    Von Banga Badu im Forum Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Urteile
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 24.02.2006, 21:19
  5. Urteil Bundesverfassungsgericht !
    Von ZX-Dilk im Forum Cafeteria
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 27.03.2004, 08:07

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •