Das war gestern ja mal ein erfreuliches Urteil. Der BGH hat entschieden , dass ein generelles Hundehalteverbot in Mietverträgen ungültig ist. Geklagt hatte wohl eine Familie , die trotz Verbot einen Hund mit in die Wohnung nahm. Dies Urteil wird wohl weite Wellen schlagen und evtl. löst sich damit auch der ein oder andere Abgabegrund!


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*23.06.2009 und Leo,
*02.04.2012

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