Das war gestern ja mal ein erfreuliches Urteil. Der BGH hat entschieden , dass ein generelles Hundehalteverbot in Mietverträgen ungültig ist. Geklagt hatte wohl eine Familie , die trotz Verbot einen Hund mit in die Wohnung nahm. Dies Urteil wird wohl weite Wellen schlagen und evtl. löst sich damit auch der ein oder andere Abgabegrund!