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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.
    Was soll denn das schon wieder?

    Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.

    Auch wir haben schon an eine Familie mit Hund vermietet und haben mehr oder weniger Glück gehabt. Zwar machte der Hund keinen Schaden, allerdings wurde der Boxermischling (obwohl Mutti nicht extern arbeitete und sich hauptberuflich um die beiden Kinder kümmerte) 12 - 16 Std. pro Tag (!) alleine gelassen und die Leute waren auch noch stolz darauf, dass der Hund das so toll mitmachte, nicht die Wohnungseinrichtung zerstörte und dabei auch noch ruhig war.

    Es ist so ähnlich wie beim Welpenkauf: man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen und wenn man mal einen richtigen finanziellen Schaden oder auch einfach "nur" einen Haufen Ärger deswegen hatte, kann ich verstehen, dass man da ablehnend wird.

    Leider sind die Maßstäbe, die hier an Hundehaltung gelegt werden, nicht der Standard. Da braucht man sich nichts vorzumachen.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Geändert von Stefanie R. (22.03.2013 um 17:08 Uhr)
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  2. #2
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen? Und warum soll kein Dackel oder Katze in einem Hochhaus wohnen? Ne Rassekatze, für die ich viel Geld bezahle, würde ich sicher nicht auf die Straße lassen!

    Allerdings würde ich mir die Mieter sehr genau angucken, ich denke ein bissel sieht man schon, wie sie mit Kind und Hund umgehen, und wenn mir das nicht paßt, dann bekommt die Wohnung nen anderer. Das hat aber was mit Sympathie zu tun und nicht mit Hund ja oder nein.

  3. #3
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von aron2000 Beitrag anzeigen
    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen?
    Wenn man wie wir in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, kann man das genauso schwer ertragen wie eine alleinerziehende Mutter, die aus lauter Überforderung ihr Kind jeden Tag verprügelt.

    Die Leute machten einen guten Eindruck und waren überaus sympathisch, sonst hätten sie die Wohnung nicht bekommen. Die Miete kam auch regelmäßig. Das ist aber nun einmal nicht alles, wenn man sich das jeden Tag angucken muss. Unser Glück war, dass sie damit einverstanden waren, dass wir den Hund mittags erlösten. Das war unser Einstieg in die eigene Hundehaltung. Somit müsste ich ihnen eigentlich dankbar sein.

    Ich betrachte nur die Wohnung als Objekt und nicht die darin wohnenden Lebewesen. Irgendwie muss das auf beiden Seiten passen. Das entwickelt sich möglicherweise anders, wenn Haus und Vermieter räumlich getrennt sind.

    Mit Hund im Hochhaus hätte ich persönlich auch kein Problem, sofern da ein Fahrstuhl vorhanden ist und die Umgebung Spaziergänge zulässt.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
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  4. #4
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich war mit Hund auch Mieterin - das war überhaupt kein Problem. Es war im übrigen eine DG-Wohnung im vierten Stock in der Fussgängerzone einer mittelgrossen Stadt. Geht alles. Ist auch verantwortungsbewusst machbar. Es kommt auf das WIE an, und da schaue ich schon hin.

    Verallgemeinerungen führen nicht weiter - und genau das besagt doch das vorliegende Urteil. Es kommt auf den Einzelfall an.

    An moralinsaure Schwindelprediger würde ich übrigens eine Wohnung auch dann nicht vermieten, wenn es die letzten Mieter auf Erden wären. Dann lieber trocken Brot.
    Geändert von SaBine (22.03.2013 um 18:54 Uhr)
    Nordhummel
    Djambos, BamBams & Nalos Menschin



  5. #5
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Stefanie R. Beitrag anzeigen
    Was soll denn das schon wieder?

    Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.
    [...]

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Wir hatten bis vor 10 Jahren in Berlin, Dresden, Köln und Bonn über 130 Objekte (MFH) in der Vermietung/Verwaltung.
    Ich klopfe also keine Sprüche, da ich beide Seiten aus eigener Erfahrung kenne.
    Sicher hatten wir auch schon mal Ärger mit Hundehaltern, aber in den vielen Jahren und bei den Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme. Wenn es Probleme gab, dann mit den leidigen Diskussionen um NKs und deren Abrechnung sowie Kinderlärm. Letzteres ist zwar traurig aber wahr. In meiner Erinnerung spielten Probleme mit Hundehaltern wg. Vernachlässigung, Lärm- und Geruchsbelästigung, Schäden, Mietausfall keine wahrnehmbare Rolle.

    Gerade Hundehalter als Vermieter sollten in dieser Diskussion mit mehr Toleranz an die Entscheidung gehen, ob der nächste Mieter auch Hundehalter sein darf.
    Christl and C.Froehling like this.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  6. #6
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    n Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme.
    Und was hilft das bezüglich meiner Aussage? Ein Vermieter, der EINE Wohnung zu vermieten hat, wird nicht mehr an Hundehalter vermieten, wenn er richtig schlechte Erfahrungen gemacht hat. Da kannst du auch 500 Wohnungen ohne nennenswerten Schaden vermietet haben.

    Ich selbst würde Hundehaltung auch nicht direkt ablehnen, vielleicht auch, weil dies unser Einstieg war und ich trotz der Traurigkeit dahinter auch ein Stück weit gute Erinnerungen damit verfolge. Ob das nun rational ist oder nicht.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
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  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Stefanie R. Beitrag anzeigen
    ...

    Ich selbst würde Hundehaltung auch nicht direkt ablehnen, vielleicht auch, weil dies unser Einstieg war und ich trotz der Traurigkeit dahinter auch ein Stück weit gute Erinnerungen damit verfolge. Ob das nun rational ist oder nicht.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Ich auch nicht, ganz im Gegenteil. Trotz aller schlechten Erfahrung.
    Und nein, das ist nicht rational
    Stefanie R. and Joe Black like this.
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    Sei glücklich.
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    Ivan Svitak

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