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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von aron2000 Beitrag anzeigen
    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen?
    Wenn man wie wir in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, kann man das genauso schwer ertragen wie eine alleinerziehende Mutter, die aus lauter Überforderung ihr Kind jeden Tag verprügelt.

    Die Leute machten einen guten Eindruck und waren überaus sympathisch, sonst hätten sie die Wohnung nicht bekommen. Die Miete kam auch regelmäßig. Das ist aber nun einmal nicht alles, wenn man sich das jeden Tag angucken muss. Unser Glück war, dass sie damit einverstanden waren, dass wir den Hund mittags erlösten. Das war unser Einstieg in die eigene Hundehaltung. Somit müsste ich ihnen eigentlich dankbar sein.

    Ich betrachte nur die Wohnung als Objekt und nicht die darin wohnenden Lebewesen. Irgendwie muss das auf beiden Seiten passen. Das entwickelt sich möglicherweise anders, wenn Haus und Vermieter räumlich getrennt sind.

    Mit Hund im Hochhaus hätte ich persönlich auch kein Problem, sofern da ein Fahrstuhl vorhanden ist und die Umgebung Spaziergänge zulässt.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    He is your friend, your partner, your defender, your dog.
    You are his life, his love, his leader.
    He will be yours, faithful and true, to the last beat of his heart.
    You owe it to him to be worthy of such devotion.

  2. #2
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich war mit Hund auch Mieterin - das war überhaupt kein Problem. Es war im übrigen eine DG-Wohnung im vierten Stock in der Fussgängerzone einer mittelgrossen Stadt. Geht alles. Ist auch verantwortungsbewusst machbar. Es kommt auf das WIE an, und da schaue ich schon hin.

    Verallgemeinerungen führen nicht weiter - und genau das besagt doch das vorliegende Urteil. Es kommt auf den Einzelfall an.

    An moralinsaure Schwindelprediger würde ich übrigens eine Wohnung auch dann nicht vermieten, wenn es die letzten Mieter auf Erden wären. Dann lieber trocken Brot.
    Geändert von SaBine (22.03.2013 um 19:54 Uhr)
    Nordhummel
    Djambos, BamBams & Nalos Menschin



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