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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    "Nacht um drei Uhr hat mein Nachbar bei mir geklingelt. Da ist mir doch vor lauter Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen!"

    das war der Grund, warum wir ein Haus gebaut haben. Nachbars Hunde störten uns schon damals nicht...
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Christl Beitrag anzeigen
    Ich finde es interessant, wie viele der hier anwesenden Hundehalter als Vermieter Hunde nicht dulden würden. Traurig Nicht jeder kann sich den Luxus der eigenen Immobilie leisten.
    HG
    Christl
    seh ich ähnlich und ich bin auch nicht stolz auf meine eigene einstellung. fakt ist jedoch, ich kenne zu viele menschen, die sich eine altersvorsorge mit einer immobilie aufbauen. ob dies dem grunde nach klug ist lassen wir offen, sie tun es.

    wenn diese vermieter dann erhelich geschädigt werden, weil der nette mieter seine hunde walten und der rechtsstaat ihn im stich lässt, dann verstehe ich die ablehnung. und guten gewissen kann ich eine vermietung an hundehalter nicht empfehlen.

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    Ein schönes Thema.
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

    Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

    Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

    In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
    dass bei meiner erneuten Anfrage,
    ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
    ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
    erhalten habe.

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.
    martin, du hast völlig recht, ich danke meinen früheren vermietern auch. aber nicht jeder besserhalter ist so reich und erfolgreich wie du. den meisten tut es weh, wenn sie im schadensfall erkennen, dass die hundehlaterhaftplicht nicht bezahlt war oder eben nicht aufkommt, da aufgequollener boden wegen hundeurin nicht versichert ist. versichert ist auch nicht der schaden, enn andere mieter die miete mindern, weil es laut ird oder gar ausziehen, weil sie angst haben. und oft eben auch zu grund.

    dagegen hilft keine versicherung.

    pete
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

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