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RR am Fahrrad
Hallöchen Ihr,
mich würde es mal interessieren, ob Ihr mit Eurem Ridgi auch Fahrrad fährt, zumal unsere Hundis ja sehr gerne laufen.
Und wie lange und wieviel Ihr Euren Ridgis "zumutet". Ich übe momentan langsam mit meiner Lucie das neben herlaufen am Fahrrad. Sie ist jetzt 1 Jahr und 5 Monate jung und Ihr macht es auch viel Spaß, bis jetzt bin ich auch erst einmal auf die Nase gefallen *lach*, weil Lucie unbedingt was vom weg wegfuttertn mußte und eine Vollbremsung hinlegte.
Natürlich paß ich auf sie nicht zu überfordern, höchstens eine halbe Stunde und dann mit unterschiedlichen Geschindigkeiten.
Und wie macht Ihr Euren Hund am Fahrrad fest, ich z.B. nehme eine Leine aber es gibt doch auch diese Geräte die man an das Fahrrad bauen kann, wißt Ihr was ich meine ?
Na dann schreibt mal bitte was ich vielleicht noch zu beachten habe und wie Ihr das mit Euren Hundis anstellt.
Liebe Grüße
von Sabine und Lucie Maus
RR am Fahrrad- eigentlich verboten...
Hallo sportive RR- Halter!
Nachdem schon fast alles zum Thema 'RR am Fahhrad gesagt wurde, was wichtig ist, nur ein paar kurze Anmerkungen:
Am schönsten ist es für unseren Cheman, wenn er freilaufend mit mir auf dem Mountainbike durch die Wälder jagen kann, macht super viel Spass. Leider merkt der Hund schnell, dass man einen schlechteren Zugriff auf ihn hat, was er zu Extratouren ausnutzt. Gute Vor-Erziehung ist da sicherlich wichtig, sonst gibt es Ärger mit dem Jäger und anderen 'wichtigen' Leuten....Sicherer ist es da, den RR an der Leine mitzunehmen, wozu sich dann eher die Ebene, als steilere Anstiege eignen, Man beachte allerdings folgendes: Ich wurde vor kurzem von einer Polizeistreife, unser aller Freunde, angehalten, als ich die letzten Meter vom Wald bis zu unserem Haus auf der Straße fuhr. RR an der Leine, ich auf dem Fahrrad. Der liebe Inspektor klärte mich darüber auf, dass es nicht erlaubt sei, Hunde beim Fahrradfahren an der Leine zu führen, wegen möglicher Gefahren, falls der Hund mich vom Rad reisst.
Auch den RR mit dem Fahrrad zu verbinden sei nicht erlaubt!
Ich entgegnete ihm, dass es ja auch in dicht bebauten Gebieten Pflicht sei, den Hund anzuleinen, was ich denn da tun könnte?! --Schieben, war seine Antwort--- er liess es dann, großzügig wie er war, bei einer Verwarnung, mit dem Hinweis, im Wiederholungsfalle ein Ordungsgeld kassieren zu müssen! Interessant, oder?
Ich fahre natürlich nach wie vor mit Cheman an der Leine durchs Dorf, aber wenn ihr auf einen Uniformierten trefft, seid ein bisschen vorsichtig, die Bestimmung gibt es wirklich...!!!
Gruß von Mats mit Cheman und Bango, der leider noch nicht ans Fahrrad darf