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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Notfall oder unterstützter Hundehandel?

    Zitat Zitat von tabbenbaer Beitrag anzeigen
    @jambear: stell dir vor, tina, auch ein 13 wochen alter welpe kann schon verheilte verletzungen haben, die ihm trotzdem noch zu schaffen machen! mehr werde ich dazu nicht äussern, weil die neue halterin dies nicht wünscht.

    im übrigen war es mir/uns genau aus dem grund, wie mit birgit linnerth teilweise umgegangen wurde, wichtig, einen eingetragenen, vom finanzamt als gemeinnützig anerkannten verein zu gründen. unsere tätigkeiten sollen transparent sein, was u. a. vom finanzamt zumindest in monetären dingen überwacht wird und jederzeit widerrufen werden kann. eingetragen, damit alle unsere mitglieder ein recht auf jegliche information haben. wer immer noch wissen möchte, ob und wieviel für den welpen bezahlt wurde, möge sich bitte vertrauensvoll an unseren kassenwart wenden, der jede finanzielle transaktion fest im griff hat. einen anspruch auf auskunft hat natürlich nur ein mitglied des rbc e.v..

    gruss
    bine

    Dazu auch noch was:
    nicht, dass ich gegenteiliges unterstellen möchte.
    Aber ein die Eintragung als Verein erfolgt durch das Amtgericht und nicht das Finanzamt.
    Ein Verein kann (egal ob eingetragen oder uneingetragen) sowohl gemeinnützigen als auch wirtschaftlichen Zwecken dienen.
    Die Eintragung ins Vereinsregister besagt als nichts in Bezug auf Gemeinnützigkeit.
    Eine Eintragung als eV wird überwiegend aus rechtlichen Gründen angestrebt (Haftung), da ohne die Eintragung als e.V. grds. in einem Haftungsfalle alle Vereinsmitglieder gesamtschuldnerisch haften.

    Der Zusatz eV ist also weder ein Hinweis auf Gemeinnützigkeit noch ist es quasi ein Gütesiegel für "korrektes" Handeln / Agieren )was auch immer man darunter verstehen möchte.

    Richtig ist, dass ein gemeinnütziger Verein (ob eingetragen oder uneingetragen) bei allen steuerlichen Aspekten gewisse Regeln einzuhalten hat, die vom FA natürlich bei der Abgabe der Steuererklärung geprüft werden.
    Zu Möglichkeiten der Gestaltung bei der Erstellung derselben mag jeder für sich selbst philosophieren, aber das ist eigentlich unerheblich und wurde von mir nur zur Komplettierung angefügt.

    Viele Grüsse

    Nicole

  2. #2
    Webhamster Avatar von Webmaster
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    Ausrufezeichen allgemeine Info

    weitere konversation mit frau thompsen dann bitte per e-mail.
    die benutzerdaten wurden wunschgemäß gelöscht.
    Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen.
    George Bernard Shaw (1856 - 1950)

  3. #3
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    Standard AW: Notfall oder unterstützter Hundehandel?

    Zitat Zitat von Nicole Heimann Beitrag anzeigen
    Dazu auch noch was:
    nicht, dass ich gegenteiliges unterstellen möchte.
    Aber ein die Eintragung als Verein erfolgt durch das Amtgericht und nicht das Finanzamt.
    Ein Verein kann (egal ob eingetragen oder uneingetragen) sowohl gemeinnützigen als auch wirtschaftlichen Zwecken dienen.
    Die Eintragung ins Vereinsregister besagt als nichts in Bezug auf Gemeinnützigkeit.
    Eine Eintragung als eV wird überwiegend aus rechtlichen Gründen angestrebt (Haftung), da ohne die Eintragung als e.V. grds. in einem Haftungsfalle alle Vereinsmitglieder gesamtschuldnerisch haften.

    Der Zusatz eV ist also weder ein Hinweis auf Gemeinnützigkeit noch ist es quasi ein Gütesiegel für "korrektes" Handeln / Agieren )was auch immer man darunter verstehen möchte.

    Richtig ist, dass ein gemeinnütziger Verein (ob eingetragen oder uneingetragen) bei allen steuerlichen Aspekten gewisse Regeln einzuhalten hat, die vom FA natürlich bei der Abgabe der Steuererklärung geprüft werden.
    Zu Möglichkeiten der Gestaltung bei der Erstellung derselben mag jeder für sich selbst philosophieren, aber das ist eigentlich unerheblich und wurde von mir nur zur Komplettierung angefügt.

    Viele Grüsse

    Nicole
    ups, bei nochmaligem Lesen seh ich, dass Bine von einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit sprach.
    Falsch gelesen - sorry.

    Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass das ordnungsgemässe Handeln im Sinne der Gemeinnützigkeit nicht überprüft wird. Es ist also nicht als Gütesiegel für das Agieren des Vereines sondern als Ergebnis der Bewertung der in der Satzung benannten geplanten Vereinsaktivitäten zu interpretieren.

    Grüsslies

    Nicole

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