Zitat Zitat von BigMick Beitrag anzeigen
guten morgen,

ja, ich kenne RiN.....
und ich möchte darauf hinweisen, dass mit dem rauskaufen der hunde lediglich platz für den nachschub an frischen gebärmaschinen geschaffen wird.

vor ein paar jahren haben wir uns mal als pflegestelle angeboten und hätten ALLES offenlegen müssen....da wir u.a. eine geheimnummer für´s festnetz hatten, uns weigerten diese herauszugeben, und nur die handynummer angegeben haben, fielen wir dann durchs raster und hatten böse telefonate....

war schon merkwürdig....

über frau a. d. m. (name abgekürzt, da man dort sehr schnell mit anziegen ist) gibts jede menge infos im www. mag sich jeder sein eigenes bild machen.

Liberty for dogs - ist ein Projekt des Vereines Retriever in Not e.V.


Ist der Verein "Retriever in Not e.V." nicht derjenige, der lange Zeit gar kein Verein war, obwohl er e.V. im Namen führte?

Und jetzt hauptsächlich Vereinsmitglieder als Fördermitglieder zulässt - was bedeutet, Mitglied muss zwar Beiträge zahlen, darf aber nicht abstimmen?

Aus der Satzung von Retriever in Not e.V.:

Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung, Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht, können an dieser jedoch beratend teilnehmen.

6. Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Entscheidung über den Beschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von anteiligen Mitgliedsbeiträgen besteht dadurch nicht. Das Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen die rechtliche Überprüfung des Ausschließungsbeschlusses durch die Mitgliederversammlung verlangen.


Ich kenne zwar viele Vereine und deren Satzungen - aber keine Vereins-Satzung, wo auch gleich der Ausschluß von Mitgliedern gereglet ist.