@ Heins, Du kriegst gleich PN. :blink:
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@ Heins, Du kriegst gleich PN. :blink:
§170Abs2StPO
Kein tat bestand da mein freund angeblich geäußert haben soll sie sollen mit dem Hund machen was sie wollen.Hat er aber nicht.Und auch wenn er ist nicht der Eigentümer. Meine Mama kennt ihn auch schon lange kann ihn aber auch nicht leiden weil mein Freund angeblich für das unheil meines Onkels verantwortlich ist.Das ist alles so ein mist.....
Off-Topic:
@heiderakido, willst du vllt deine ganze familiengeschichte hier zum besten geben?
Off-Topic:
Ich weiß, ich soll nicht, keineR soll. Trotzdem: Diese Geschichte hört sich exakt nach einer dieser Geschichten an, aus der man sich komplett raushalten sollte. Rest in ich-kann-nicht-schlafen
HeiderAkido,
du musst auf zivielrechtlichem Wege eine sog. Auskunftsklage anstreben. Dann kann im schlimmsten Fall für deine Mutter die Erzwingungshaft zur Anwendung kommen.
strafrechtlich ist vorerst wohl nichts zu beweisen. Loca Sonique hat Recht: das Zivilrecht ist passend. Ein Anwalt hat dann noch die Möglichkeit, die Geschichte zeitnah und außergerichtlich zu beenden, indem er der gegnerischen Partei die möglichen Folgen fortwährender Sturheit möglichst drastisch bereits im Vorfeld eines Prozesses darlegt.
Und sollte jemand Akido "gutgläubig" erworben haben, macht er sich zwar nicht der Hehlerei schuldig, muss den Hund aber wieder zurückgeben.
Ich dachte immer, dass man bei gutgläubigem Erwerb die "Sache" nicht wieder herausgeben muss??? So jedenfalls der "Normalfall".
Wohl aber kann vom Verkäufer Schadensersatz gefordert werden, was hier allerdings eher zweitrangig ist, da es sich um ein Lebewesen handelt.
Die Sache rund um Schadensersatz muss auch übers Ziviilrecht laufen. Da weiß der Anwalt dann aber auch Bescheid.
Ich drück die Daumen, dass der Hund wieder nach Hause kommt.
Hallo!
Also ich bin neu hier, aber ich hatte mit Nicole über Ebay Kleinanzeigen auch schon Kontakt!
Sie war total unfreundlich und unverschähmt, nur weil ich wissen wollte, was Sie dann mit der Adresse der neuen Besitzer machen will!
Und solche Sachen wie der Familienstreit gehören nicht ins Internet! Fakt ist doch der Hund wird seit September vermisst, darauf sollten sich alle konzentrieren vorallem aber auch das "Liebe" Frauchen!
Wenn ich unrechtmäßig erworbene "Ware" (unsere Hunde werden ja noch als Sache u. nicht als Lebenwesen gesehen) kaufe, muss ich sie wieder herausgeben.
Beispiel: Das heißt, kaufe ich einen Fernseher von dessen Herkunft mir nichts bekannt ist, über irgendwen und es handelt sich um Diebesgut, muss ich den rausrücken und zwar ohne das ich mein Geld zurückerhalte.
Beispiel: Rashida wurde damals auch als Ware angesehen, hier gilt ebenso wie bei Gegenständen 2 Jahre Gewährleistung.
Nur so, über die Gewährleistung habe ich vom Produzenten "Schadensersatz" erhalten.
Ja, hört sich alles ein bischen blöd an, ist aber so.......leider!
Wurde der Hund gestohlen, kann der Käufer das Eigentum nicht erwerben. Wurde der Hund dem Verkäufer freiwillig überlassen;- und sei es auch nur für eine kurze Zeit, dann kann der Käufer Eigentümer werden. Er erwirbt im guten Glauben und muß den Hund nicht zurückgeben. Wichtig wäre jetzt, den Käufer zu finden und Kontakt aufzunehmen.
lg Monika
Hallo,
wisst ihr denn, ob es überhaupt einen Kaufvertrag gibt, in dem steht, wem der Hund gehört ?
Wie der Hund bisher untergebracht war, warum er bei der Mutter zur Pflege war, obwohl das Tochter /Mutter Verhältnis alles andere als gut zu sein scheint ?
Das sind die Fragen, die ich mir als Unbeteiligte stelle.
Vor ein paar Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall in meinem Umfeld, da waren mir aber alle Umstände, Hund und Halter usw persönlich gut bekannt.
Aber ich geh davon aus, das alle Beteiligten hier, den Hund und die Halter kennen, deswegen nehmt mir meine Fragen bitte nicht übel. In Sorge um einen Hund gehen oft die Emotionen durch und Hintergründe oder andere Tatsachen verwischen.
Viele Grüße
Brigitte & Shari
Habe heute wiederspruch eingelegt.Weitere Flyer verteilt.Ich muss unseren Hund finden und werde auch Zivilrechtlich weiter vor gehen.Unterstützung wird hierbei RA Bossi und Ziegert Kanzlei München leisten.
DER Bossi?
DER Bossi
Rolf Bossi | Bossi Ziegert
*umfall*
Off-Topic:
DER Bossi scheidet sowieso aus, der hat seine Zulassung bereits 2011 zurückgegeben.
Nunja, dann war das 2009 noch mal ein Einzelfall bei Rashida oder mein Anwalt blöd und unwissend.
Noch grad einkopiert:
§ 90a
Tiere sind keine Sachen.Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
wenn man das weiter denkt, haben Sachen dann auch Grundrechte...romantische Vorstellung :rolleyes:
:scept:aber irgendwie ist das GG doch die übergeordnete Rechtsnorm?
Äh echt jetzt? Tiere sind keine Sachen, aber wie Sachen zu behandeln, was für ein Deutsch...
Wenn es für Tiere (mit Ausnahme des TSchG und der zahlreichen Verordnungen) im Straf- und Zivilrecht keine eigenen Paragrafen gibt, musst Du sie ja trotzdem im Sinne des Gesetzes händeln, bleiben Sachen und Menschen.
Man orientiert sich halt am Sachenrecht. :blink: Ein Tier ist ja mobil. :D
Um die anwaltlichen Bemühungen jetzt nicht zu stören, lassen wir hier bestenfalls mal eine Weile ruhen.
Neuigkeiten gibt es hier erst mal nicht zu verkünden - ich meld mich.
LG Feeyota