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  1. #1
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    Beitrag ... wieder ein sehr sensibles Thema

    War heute der Einladung eines Tierfriedhofes gefolgt und
    besuchte dieses in Lüneburg. Eine neue, sehr schöne Anlage.
    Der NDR war auch dort und es gibt dazu einen Beitrag ca. ab
    Mittwoch, dem 15. d.M. in DAS ab 18.45h

    Wenn es denn so weit ist, die Frage: Tierfriedhof oder bestatten
    auf dem eigenen Grundstück ?

    Im Vorgespräch gestern sagte mir eine Bekannte, die bereits vor
    Jahren beim TA ihre Katze einschläfern lassen mußte, der TA hätte
    ihr unverholen gesagt:" Sie wissen ja, auf dem eigenen Grundstück
    vergraben ist verboten ! Ich übernehme die Entsorgung!"
    Die Bekannte war entrüstet !
    Frage: Was hat ein TA für ein Intresse an dem Tierkörper ?
    Kann er die "Beseitigung" dem Tierhalter hinterher in Rechnung
    stellen ? Vermarktet er gar den Kadaver an irgendwelche TMHS ?
    Warum beleidigt und enttäuscht er den Menschen, der gerade einen lieben (Tier-)Partner verloren hat ?
    Laut meinem Buch " Rechtskunde für Hundehalter" ist es gestattet,
    Haustiere auf dem eigenen Grundstück zu bestatten, wenn sie
    mindestens mit einer 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sind.

    So wie Lonzo - siehe Anhang - werden jedenfalls meine Hunde auf
    meinem Grundstück - an ihrem Lieblingsplatz bestattet werden.

    Wilh.
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  2. #2
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    Hallo Wilhelm
    Ich bin deiner meinung. die zwei von uns kommen auch auf unser grundstück frage auch nicht lange beim amt nach.Ich darf garnicht nach dencken wenn es soweit ist. Habe schon zwei hunde gehabt , wenn sie gehen mussten tat mir sehr Weh!

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Mellni
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    Hallo Wilhelm

    Ich weiß nicht, an welch seltsamen Tierarzt deine Bekannte da geraten ist. Ich arbeite selbst beim Tierarzt, und wir bieten den Leuten immer an, ihr Tier wieder mit nach Hause zu nehmen und selbst zu bestatten, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.
    Ja, ein Tierarzt kann eine "Entsorgung" tatsächlich in Rechnung stellen, und das ist auch nicht gerade preiswert. Bei uns ist es so, daß das Tier dann von einem Tiertaxi abgeholt und zur Entsorgungsstelle gebracht wird. Ich war einmal da, und spätestens danach war für mich klar, daß ich mein Tier immer mit nach Hause nehmen würde, denn so eine Entsorgungsstelle ist derartig würdelos, daß ich es hier nicht näher beschreiben möchte.
    Und es ist auch meines Wissens nicht verboten, sein Tier auf eigenem Grundstück zu bestatten.

    Liebe Grüße

    Mellni

  4. #4
    Isi & Ronja Avatar von Isi und Ronja
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    Liebe Leute,

    sorry, dass ich jetzt so deutlich werde.

    Die Tiere landen beim TA in der Truhe...aber verständlich, wo sollte er sie sonst zwischenlagern, wenn Truhe voll - kommt die Verwertung, die für den TA kostenpflichtig ist....daher auch die Kosten für den Tierbesitzer.

    Einzelne Tiere dürfen auf dem eigenen Grundstück beerdigt werden, allerdings NICHT in einem Wasserschutzgebiet oder neben öffentlichen Straßen und nur unter einer 50cm Erdschicht.

    Tierfriedhöfe ist eine Marktlücke, die viele nützen. In München ist das Kermatorium eine 100 % Tochter vom Tierheim-Riem, mit dieser Einnahmequelle werden Gelder finanziert.

    Hier in NRW gibt es verschiedene "Friedhöfe", allerdings ist mir die Dame so unsympatisch, da würde ich nicht einmal einen Spatz begraben....sie ist so aufdringlich, dass wir ihre Fyer bei Todesfällen verteilen...das ist schon peinlich.

    Begrabt eure lieben Tiere Zuhause - wenn gesetzlich zulässig und ich bin sicher, dass die meisten Tierärzte auf diesem Wunsch nachsichtig reagieren.

    Liebe Grüße
    Isi mit Ronja & Leonie

  5. #5
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    Standard

    Ja, es ist richtig, dass die Tiere in der Tierverbrennung landen, wenn man sie denn beim TA laesst. Es wurde vor ein paar Jahren zum Glueck verboten sie in die Tiermehlverarbeitung zu geben (hoert sich schrecklich an, war es auch). Man darf sein Tier unter den u.a. Bedingungen auf dem eigenen Grundstueck vergraben, da kommt es auch nicht auf die Groesse an.
    Es gibt allerdings Ausnahmen, wie z.B. wenn ein Tier eine ansteckende Krankheit hat. Kann das bei der Katze vielleicht der Fall gewesen sein (FIP, FIV, FeLV etc.)?
    Ich schliesse mich allerdings an, dass dies den Besitzern dann schonend beigebracht werden muss. Es ist sowieso schwer genug sich zu trennen...
    Viele Grüße, Maria.

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