Der RR ist nie als Kampfhund eingestuft gewesen, wurde in Bayern 10 Jahre lang auf der Liste 2 (genehmigungspflichtiger, potentiell gefährlicher HUnd) geführt , wurde aber wieder heruntergenommen, weil sie in 10 jahren wesenstests keinen besonders agressiven, gefährlichen rr finden konnten. in den anderen bundesländern ist er gar nicht erst gelistet worden.

Aber :
Ja es gibt vereinzelte Kommunen, die versuchen, ihn höher zu besteuern, da das juristisch möglich ist( wenn die wollen können sie nen chihuahua höher besteuern). sie haben halt irgendwann mal in bayern abgeschrieben und die veränderungen nicht mitbekommen.
mit den meisten kann man reden und höflich auf den irrtum hinweisen, mit einigen jedoch nicht.....

Vermieter, die Hundehaltung prinzipiell erlauben, können nichts gegen den RR sagen, da er eben nirgends gelistet ist.

in NRW, Berlin und Brandenburg muss er die Auflagen für 20/40er HUnde erfüllen, die aber sinnvoll sind und nicht schlimm!