Also, eine solche Seite könnte den tatbestand des § 184 III StGB erfüllen. Tatgegenstand sin pornographische Schriften (iVm § 11 III StGB) "Schrift ist eine Zusammenstellung von verkörperten Zeichen die durch Augen... wahrnehmbar sind und unmittelbar Worte, mittelbar Gedanken darstellen. Es ist bedeutungslos, ob es sich um Druckschrift, Ur-oder ABschriften handelt... soweit sie nur zur Vervielfältigugn oder anderweiteigen Verbreitung bestimmt sind" (Dreher/Tröndle § 11)
Darunter fällt wohl auch ein Text auf einer Internetseite. Fraglich ist aber, ob hier der Text als pornographisch einzustufen ist. Der Begriff der Pornographie ist sehr unbestimmt: Habe mir auch dazu einiges im Dreher/Tröndle durchgelesen. Alles sehr vage und ich befürchte eine solche Seite könnte im grauen Bereich liegen. Hängt von der Art der Schilderung ab etc. Ob hier hinreichender Taverdacht gegeben ist ist fraglich aber man könnte natürlich trotzdem erst mal Anzeige erstatten.