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ADAC motorwelt, Heft 6 - Juni 2004
Immer öfter werden Autofahrer zu Kasse gebeten, weil ihre Hunde nicht angeschnallt sind.
Viele Hundebesitzer beschweren sich, weil sie zur Kasse geben werden. „Ich soll Strafe zahlen, weil ich meine Labrador Rex im Auto nicht angeschnallt hatte, das kann doch nur ein Irrtum sein“, fragt z.B. eine Zahnärztin aus Hessen. „Es gibt doch keine Gurtpflicht für Hunde?“
Von wegen! Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVO § 23). Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 E Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 E und drei Punkten.
Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein – und das nicht nur, weil es vorgeschrieben ist. Schon bei einen Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das Dreißigfache des Eigengewichtes auf einen Körper wirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)! Da drohen schwerste Verletzungen für Hund und Herrchen.
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