Schlaganfall, Magendrehung,innere Blutung bei Hämophiliekranken,
Vergiftung,Herzinfarkt etc.....

Man darf auf dem eigenen Grundstück beerdigen, mindestens 70cm tief,
es sei denn, es stehen spezielle kommunale Verordnungen dagegen.
Man kann über Tierbestatter einäschern lassen.
Man kann (über den TA) einer Tierkörperverwertungsstelle zuführen lassen