Weiß jemand welche Konsequenzen erfolgen (könnten), wenn der Hund nicht beim OA angemeldet wird?
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http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Daani: Lesen, nachdenken, verstehen, HANDELN!
Meine Güte! Nimmst Du Deine Mahlzeiten auch nur vorgekaut ein?
Tina
also zunächst einmal eine kleiner exkurs.
sachkundig ist in der regel der, der seine sachkunde nachgewiesen hat. meistens per sachkundenachweis, gelegentlich auch per sondertatbestand. für den rr genügt der nachweis der sachkunde beim von der tierärztekammer zugelassenen ta. weiter wird sachkunde vermutet unter folgender voraussetzung:
Zitat:
Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr
als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich
Zitat:
erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
es bedarf also mehrere voraussetzungen. die haltung mindestens eines großen hundes für mindestens drei jahre, die ordnungsbehördliche unauffälligkeit und die schriftliche versicherung dessen bei der behörde.
da liegt dann der knackpunkt. alleine die kenntnis der behörde, das man einen hund hatte genügt nicht, man muss es schriftlich versichern. und ohne diese handel man ordnungswidirg. also, ohne wenn und aber, kurze mitteilung an die behörde und gut ist.
und zum gelben kärtchen kann ich nur folgendes sagen. die anmeldung ist komunal geregelt also in jeder stadt anders. hier in leverkusen gab es zu beginn ein kleines eingeschwißtes papier als ausweis. immer mitzunehmen, klar. das wurde eingestellt, hete gibt es einen mehrseitigen bescheid als halteerlaubnis. diese ist mitzunehmen. dazu auch bei duncan noch der mehrseitige bescheid über die leinen- und maulkorbbefreiung. im prinzip also immer eine kleine akte dabei. geht´s noch? nicht mit mir.
pete
ok, tina war schneller und kürzer. pete kaute wieder vor.
Mein Gott, wenn ich das so lese, da lobe ich mir doch Niedersachsen. Bei der Stadt anmelden, wegen Hundesteuer, und gut is.
Der Sachkundenachweis kostet nur Geld und ist für nichts gut. Die Fragen sind lächerlich. Wer dafür üben muß sollte noch ein bisschen warten und lernen bis er sich dann einen Hund anschafft.
Ist in einer Viertelstunde erledigt und kostet knapp 40 Euro.
Deshalb hab ich ja den Wesenstest für Hundehalter ergänzt... :blink:
sibilla, weißt du, was mich daran stört?
ja, er ist leicht, ja, er ist kostengünstig und ja, jeder hundehalter sollte ihn machen und bestehen.
aber selbst hier im forum finden sich dann hundehalter, welche anderen mit rat und tat zur seite zu stehen versuchen und selbst die grundzüge des rechts zur hundehaltung nicht kennen und somit nicht befolgen. scheinbar ist doch alles viel zu schwer.
pete
Polemisch, ja, aber verkneifen kann ich's mir nicht: Ist hier irgendjemand, der Auto fahren konnte (also sicher und fehlerfrei, oder zumindest fehlerarm), nur weil (und direkt nachdem) er die Führerscheinprüfung bestanden hat?
Ich jedenfalls nicht ... :blink:
LG
Tina
Tina,
was willst Du damit sagen? Bevor ich weit aushole frage ich lieber erst mal!
Dass Prüfungen (des Wissens/Könnens) zwar wichtig und richtig sind, dass sie aber immer nur gewisse Minimalkriterien abdecken. Könnerschaft ist dann was anderes.
Das Abitur macht noch keinen Gebildeten, das Unidiplom oder der Gesellenbrief keinen Könner (s)eines Berufs und auch der Führerschein in der Tasche hat mich seinerzeit nicht elegant und souverän einparken lassen.
Der Sachkundenachweis mag uns "pipifax" vorkommen: Aber, ganz ernsthaft: Ich für meinen Teil wäre froh, wenn alle Hundehalter wenigstens das in ihm abgeprüfte Wissen hätten (m.E. scheitert es aber oft schon daran).
"Mehr" darf gerne auch sein, das sollte aber eh mit der Zeit und Erfahrung kommen - wenn man nicht gerade völlig erkenntnis- und erfahrungsresistent ist. :blink:
Klarer?
LG
Tina
Dann haben wir ja doch die gleiche Meinung.
Ich sagte ja, wer dieses Wissen nicht wenigstens hat sollte keinen Hund haben.
Erst lernen, auch dann ist er nicht perfekt, aber das bisschen Grundwissen sollte doch wenigstens jeder Hundehalter haben.
Und ehrlich, wer sich den Test ansieht und Sorgen hat ihn nicht zu bestehen und dann üben muß! Und schon einen RR führt, hmmmmm.....
Und Iceman, war der Test schwer?
daaaaanieeee, ja, die gemeinden machen vieles, sehr vieles unterschiedlich. nicht selten widersprechen sie sich dabei. aber, und das ist zu beachten, das höherrangige gesetz stellt ansprüche, welche in allen gemeinden gelten. diese sind auch für dich und deine gemeinde verbindlich.
folge mal tinas link lies das gesetz und dann komm wieder. wenn dann fragen oder unklarheiten auftreten, helfe ich gerne.
pete
jawohl, sir *salutier* :rolleyes:
Daani, schau mal hier: Stadt Hennef - Aktuelle Infos aus Rathaus und Stadtverwaltung
Rhein Sieg TV - Beiträge - Archiv- Was Hundehalter in Hennef wissen sollten
Wenn Du einen Hund führst ohne den erforderlichen Sachkundenachweis zu haben, dann begehst Du womöglich eine Ordnungswidrigkeit und es könnte passieren, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
P.S.: Eigentlich bist doch Du die Google-Queen :cool: