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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
dissens
So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
(Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)
... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)
Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.
Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...
LG
Tina
wieso? jetzt darf auch jeder den Hund haben den er haben will.
Und über die regelung der "auffälligkeit" filtere ich die heraus die mist bauen. Ich will, ähnlich wie beim Auto, niemanden vorschreiben welches er zu nehmen hat. Nur wie er sich damit in der Öffentlichkeit zu verhalten hat.
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
Wendell Borton
...welche?
nächste gute frage. leider gibt es auch hier viele, die nichts taugen.
Wenn ich das richtig verstanden habe.
:(
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
dissens
So sehr ich eine allgemeine ... nennen wir es Wissens- und Könnenspflicht für die Halter (und vorrangig zum Nutzen der HUNDE) befürworte, ...
(Bitte erst setzen lassen, DANN weiterlesen!)
... so möchte ich dennoch die "Gleichheit aller Hunde" hinterfragen.
Für mich macht es einen bedeutenden Unterschied, ob da ein Zwergpinscher an meinem Hosenbein hängt, oder ob ein großer, kräftiger, sagen wir 30+kg-Hund (ich nenne bewusst keine Rasse) mich in Verletzungsabsicht anspringt. Allein deshalb, weil der große Hund bis an meine Kehle springen KANN. (Und ich rede WIRKLICH von "groß und kräftig", nicht von Liste 1 bis 99)
Natürlich ko**t mich der unerzogene Zwergpinscher an, er kann mich sogar verletzen (wenn er nicht vorher fliegen lernt). Eine reale Gefahr für Leib und Leben aber wird er kaum darstellen.
Um es mit Orwell zu sagen: Alle Hundehalter sind gleich (zu behandeln), aber manche HUNDE sind "gleicher" ...
LG
Tina
Hallo Tina,
früher hätte ich Dir hier zugestimmt - bis ich die zerbissenen Gesichter der beiden Kinder gesehen habe, die von Jagdterriern angefallen wurden. Die beiden Jagdterrier (nicht in Jägerhand) waren im Freilauf und haben sich auf dem benachbarten Spielplatz über die Kinder hergemacht - sie werden ein Leben lang entstellt sein, einer hat das Augenlicht eingebüßt!
Lg,
Steffi mit Xelina, Luna und dem Pepper
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Nochmal zur ursprünglichen Frage zum Sachkundenachweis - ich hab mir gerade nochmal die Anmeldung zur Hundesteuer (Stadtverwaltung, nicht OA) durchgelesen.
Im unteren Bereich befindet sich ein eingerahmter Hinweis, der u.a. auf die Meldung beim OA hinweist.
Ich weiß ob andere Städte dies auch vermerken, aber manchmal wäre es besser, sich Schreiben von oben bis unten vollständig durchzulesen.
LG
Tina
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Tina,
Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Für mich macht die Größe keinen Unterschied,
aus zwei völlig subjektiven Gründen:
es waren zwei Yorkies, die meinen Sohn und seine Kollegen, alle im
Kindergartenalter, auf dem Spielplatz mit anspringen und kläffen tyrannisiert haben, bis die Kids sich auf den Rutschenturm "retten"
konnten
es war ein Dackel, der ihn in den Oberschenkel zwickte - indem der
Hund sich losriss, als mein Sohn vorbeirollerte
Beide Male körperlich "glimpflich" abgegangen, außer dass Sohnie noch lange eine Höllenangst vor Kleinhunden hatte.
Ich würde mir auch durchaus zutrauen, einen biestigen Papillon in
die Schranken zu weisen ;-)..für Kinder kann so eine Begegnung übelst ausgehen, auch ohne, dass der Hund beisst.
So oder so frage ich mich allerdings, wer denn wie die pers. Eignung
überprüfen bzw. feststellen will?
ara
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Wo hast Du denn Deinen Hund her?
Hat der Züchter Dich nicht über die Haltung eines RR informiert?
Oder zieht Ihr erst nach NRW?
Zum Thema Gleichheit..
Nachbarn haben eine kleine Terrier-Dackel-Mix-Dame, die von den Kindern (so zwischen 7 und 9 Jahren) durch die Gegend geschliffen wird.
Bis sie mal in unserem Garten landeten und der Hund sich in einen Rauschzustand buddelte. Die Kids wollte den Hund wieder mit nehmen, dieser biss aber um sich wie ein Berserker.
Ich hab das kleine Etwas zur Räson bringen können und den Kindern und Eltern eine klare Ansage gemacht.
Ohne Erfolg, gestern zerrten die Kids wieder das arme Tier durch die Gegend.
Meiner Meinung nach gehören keine Unterschiede gemacht.
Zum Wohle der Hunde und der Umwelt.
Gruß Regine
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
Sibilla Teichert
Tina,
Essen machts dann wohl. Finde ich gut. Meinen Düsseldorfer habe ich mir auch noch mal angesehen, da gibt es keinen Hinweis.
Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch
Zitat:
Zusatz
Die Haltung von Hunden, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Körpergewicht von mindestens
20 kg erreichen, sowie von Hunden, die unter § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz (LHundG NRW)
fallen, ist zusätzlich gemäß § 11 LHundG NRW der Ordnungsbehörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf) anzuzeigen.
Fragen zum Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Ordnungsamt unter Telefon
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
also, ich erwarte von jemanden, der sich einen hund zulegt ein mindestmaß an interesse. dies äußert sich in hinterfragen gewisser umstände.
wer sich nur wenige mi nuten mit dem thema beschäftigt, der gelangt zu den antworten oder zumindest zu den richtigen fragen. und zwar vor anschaffung.
eine frage wie, wir haben jetzt und brauchen wir offenbart mangelndes interesse. bei der anschaffung eins autos wäre das nicht passiert.
jetzt schimpft ruhig.
pete
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
pete23021972
jetzt schimpft ruhig.
Gibt es keinen Grund zu. Siehe Beitrag #10.
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
Tina G.
Also im Düsseldorfer PDF-formular gibt es den Hinweis auch
Und das bekommen Menschen ohne PC dann per Post? ICH habe es per Post nicht bekommen.
Einen Steuerbescheid, ein Faltblatt dazu und sonst eben nichts. Sagte ich bereits.
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Sagt nicht normalerweise das OA was man braucht wenn man da hinlatscht und Hund anmelden will?
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
nein regine, die sagen das ncht nur, die verlangen sogar, dass du es vorlegst. wer aber nicht wissen will, dass er neben der fiskalischen anmeldung noch eine ordnungsrechtliche tätigen muss, der wird das aus versehen unterlasen wollen.
auch das würde man bei vorhandensein des erforderlichen mindestmaßes an interesse erfahren.
pete
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Ok Sibilla, wenn man das rein auf dem postalischen Weg macht und das Formular anders aussieht als das PDF-Formular, ist das natürlich blöde.
Aber der Fragensteller verfügt ja scheinbar über einen Internetanschluß oder kann zumindest ab und zu das Internet nutzen.
LG
Tina
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
ich vergleiche auch nochmal hundehaltung mit dem kraftverkehr:
nicht nur, dass gewisse rassen nicht nur die sachkunde (im übrigen beim OA selbst abzulegen, weder durch andere stellen, noch durch vorbesitz eines großen hundes automatisch festgestellte sachkunde möglich), sondern auch noch die volljährigkeit und eine "praktische prüfung" im gespann hund-hundeführer notwendig.
beim autofahren gibt es sowas nicht. der 18 jährige fahranfänger darf sich in ne rennsemmel setzen und alles plattfahren.
motorradfahren ist da stärker reglementiert...allerdings dürfen "alte" menschen, also die über 25 jährigen wiederum "offen" (also ohne leistungsbeschränkung) fahren.
nutzlose reglementierung, sinnvolle beschränkung, nicht zu ende gedacht, wie auch immer....es sind regeln, die man vorher (also vor anschaffung und anschließender "verwendung" in erfahrung zu bringen hat. und zwar eigenständig! (ich kann doch kein amt oder faltblatt oder züchter oder...oder...oder für meine uninformiertheit verantwortlich machen :O )
macht man das nicht, kann einem die neuanschaffung ganz schnell abgenommen ---hier wohl nicht, aber im schlimmstenfall hieße das tierheim--- (oder stillgelegt )werden. strafen können darüber hinaus folgen. auch wieder mehrere institutionen, mit denen man sich dann auseinander setzen muss :D
...blöde regelung oder nicht, es gibt sie und man hat die pflicht sich darum zu kümmern, dass sie erfüllt werden (vor allem dem tier gegenüber!).
JA, du brauchst einen sachkundenachweis und musst dem ordnungsamt melden, dass bei dir ein großer hund lebt.
@ich weiß nicht, wers geschrieben hat mit der huschu: was ein quatsch. ...nicht böse gemeint! ...hundeschule besuchen als "pficht" zu verlangen macht nur dann sinn, wenn diese einen gewissen "standard" erfüllt. huschu darf sich jeder und alles nennen. das bedarf keiner ausbildung, qualifikation oder sonstwas, also kann man dies auch nicht verpflichtend auferlegen.
ich stimme dir aber insoweit zu, dass es soetwas wie einen "hunde-erziehungs-führerschein" geben sollte......ebenso wie einen "eltern-befähigungs-nachweis", bevor man kinder in die welt setzt (andernfalls sollte man eine art "familienhilfe" zur seite gestellt bekommen - verordnet!).
....aber das ist wunschdenken.
PS: herzlich willkommen, iceman :)
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Hallo Zusammen,
als wir im Jahr 2001 uns dafür entschieden hatten, unseren Haushalt um eine Ridgeback-Welpette zu bereichern, wurden wir damals von der Züchterin (gell, Feli :blink: ) auf den Sachkundenachweis hingewiesen und wenn ich mich noch richtig erinnere, haben wir den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Welpenabgabe ihr sogar auch vorgelegt. Denn Azizi war der erste Hund, der auf unseren Namen angemeldet wurde, so dass wir die geforderten 3 Jahre Hundeerfahrung offiziell nicht vorweisen konnten.
Ich denke mal, dass diese Beratung, die wir von Feli bekommen hatten, auch von jedem anderen Züchter zu leisten ist, egal ob VDH oder nicht.
Viele Grüße
Angela
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
[QUOTE=Angela mit Azizi;334479...
Ich denke mal, dass diese Beratung, die wir von Feli bekommen hatten, auch von jedem anderen Züchter zu leisten ist, egal ob VDH oder nicht.
Viele Grüße
Angela[/QUOTE]
also, erstens, was eine feli kann kann nur eine feli.
und zweitens, ne nichtvdhnicht feli kann es chon mal doppelt gar nicht!
pete
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
Wendell Borton
O.K.
Dann nochmal besser verständlich, warum ich so reagiere.
Der Threadsteller fragte keinesfalls nach dem Sachkundenachweis, weil er gedenkt, sich einen Ridgeback "zuzulegen", sondern weil er es bereits getan hat.
Ich kaufe mir also ein Lebewesen für, na sagen wir mal 1500€, monatlich verschlingt das Hundchen (billiges) Futter für 30€. Dazu Haftpflichtversicherung (günstig, 60€ im Jahr). Steuern (auch günstig, 60€ im Jahr). Tierarztkosten (wenn der Hund gesund ist), sagen wir mal 150€ im Jahr.
Macht in 10 Jahren (hoffen wir aber mal, dass Hundi älter wird) in der Summe wieviel?
Minimum 7800€. Für ein Lebewesen.
Weiß man da nicht vorher ob man einen Sachkundenachweis benötigt?
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...nachweiss.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...enachweis.html
http://www.rhodesian-ridgeback-forum...epruefung.html
Und natürlich ist unter §11 (Große Hunde), Abs. 2 des Landeshundegesetzes NRW expliziert von einem Sachkundenachweis die Rede.
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der
Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf
Steuern in Köln 156 Euro....
LG Isi
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
also...
Ich habe einige Zeit fürs OA in Köln gearbeitet...
Das Finanzamt hat nichts mit den Hundesteuern zu tun, die Hundesteuer wird an die Stadtkasse überwiesen.
Du brauchst in NRW um einen Hund anzumelden, der unter die 40/20 Regelung fällt einen Sachkundenachweis, Haftpflichtbescheinigung und den Nachweis, dass der Hund gechipt ist, zudem muß die Person, die den Hund anmeldet 18. Jahre sein..
Der Sachkundeausweis erübrigt sich, wenn man die Haltung eines 40/20-Hundes seit mindestens drei Jahren nachweisen kann (Nachweis durch Steuerbelege, Bescheinigungen des Tierarztes) und es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlichen erfassten Vorkommnissen gekommen ist.
Die Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und erhebt jedes Rathaus für sich selbst.
Aber keine Panik, ich habe noch nie jemanden gesehen, der den Sachkundenachweis nicht geschafft hat, im Internet sind die Fargen zum Üben.
In Köln hätte der Beamte OHNE Sachkundenachweis den Hund nicht gemeldet und Dich aufmerksam gemacht, das unterlagen fehlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du in Hennef "Glück" hattest und auf einen Beamten gestoßen bist, der beide Augen geschlossen hatte...
LG Isi
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Zitat:
Zitat von
Isi & Ronja
Ich kann mir gut vorstellen, dass Du in Hennef "Glück" hattest und auf einen Beamten gestoßen bist, der beide Augen geschlossen hatte...
Meinst Du mich? Es könnte aber auch sein dass wir nicht angesprochen wurden oder keine Aufforderung bekommen haben weil wir (bzw. mein Freund auf den Loona läuft) 13 Jahre einen kleinen Münsterländer hatten, die sind ja so um die 52-56 cm.
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Hi Daani,
das ist relativ egal. Vorerige Hundehaltung hat (eigentlich) nur zur Folge, daß der Test nicht gemacht werden muß. Die Anmeldung beim OA muß trotzdem erfolgen und du bekommst trotzdem das gelbe Kärtchen, daß du mit dir rumschleppen muß.
Wenn die Nachweise zur vorherigen Hundehaltung vorliegen, ruf doch einfach beim Amt an und lass dir die Anmeldung zuschicken.
Dann bist du zumindest auf der sicheren Seite, falls mal einer das Kärtchen vom OA sehen will.
Noch ein Spontaneinfall als Frage:
Das gelbe Kärtchen - muß ich das eigentlich immer dabei haben, oder ist es wie mit dem Personalausweis. Besitzen ja, dauernt bei sich haben nein.
LG
Tina
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Oh Mann, haben wirs hier im Süden der Republik gut!!!
Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 80 Euro im Jahr und gut ists....
Waldmaus
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Off-Topic:
Zitat:
Zitat von
Waldmaus
Oh Mann, haben wirs hier im Süden der Republik gut!!!Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 80 Euro im Jahr und gut ists....
Das ist hier NOCH besser: Hund bei Gemeinde anmelden, Hundesteuer zahlen, 25 Euro im Jahr und gut ists....
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AW: Brauch ich in NRW den Sachkundenachweis
Off-Topic:
Na ja, hier ist es doch auch ganz gut - Hund bei der Stadt anmelden, Sachkundetest machen, Hund beim OA melden und jährlich 141 Euro für einen Hund zahlen. Für zwei Hunde wird es auch nur unwesentlich teurer (171 pro Hund)
Ist hier halt ein teures (aber schönes) Hobby