Lindlar dazu im Vergleich:
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.
Die Steuer beträgt jährlich (Stand 01.01.05):
- für 1 Hund 72,00 €
- für 2 Hunde 90,00 € je Hund
- für 3 Hunde oder mehr 108,00 € je Hund
- für 1 Kampfhund 537,80 €
- für 2 Kampfhunde oder mehr 798,00 € je Hund Die Anmeldung des Hundes ist grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Hundes schriftlich, telefonisch doer persönlich beim Steueramt der Gemeinde Lindlar vorzunehmen. Die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Abgabenbescheid zugesandt.
Tja, Nähe zur Zivilisation kostet halt.![]()


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Ich weiß schon warum ich aufs Land ziehe.

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