Ist ja wohl nicht war. Die Ordnungsämter haben genug Zeit um zu kontrollieren ob man beim Gassi gehen wirklich 2 Tüten bei hat, aber um solche Zustände kümmern die sich nicht. Man müßte die Betreiber und den Amtstierarzt mal so dahinvegetieren lassen. Tierschutz steht im Grundgesetz


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