Verbot von Stachelhalsbänder in Deutschland.
Der Verkauf und der Gebrauch von Stachelhalsbänder gehört in Deutschland verboten.
Der Verkauf und der Einsatz von Stachelhalsbändern gehört verboten, unabhängig davon, ob sie mit spitzen oder stumpfen Gliedern versehen als Bänder mit Stacheln gestaltet sind, da sie beim Hund zu Quetschungen oder
Verletzungen führen. Die Begriffe Stachelhalsband, Krallenhalsband und Korallenhalsband werden dabei synonym verwendet. Während das Krallenhalsband die Haut eher klemmt und quetscht und ohne Hautperforationen zu
nachhaltigen Schmerzen führen kann, verursachen von Hundebesitzerinnen und -besitzern zugespitze Krallenhalsbänder (Stachelhalsbänder) häufig Hautverletzungen mit akuten Schmerzen, gefolgt von Entzündungssymptomen.
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