Für die, die vielleicht gar keine große Lust haben, den Link anzuklicken, hier die Erklärung, um was es dem Verein geht - ist dann vielleicht verständlicher
Ein Meilenstein für den Tierschutz war die Verfassungsänderung desArt. 20a GG,die am 01.08.2002 in Kraft getreten ist. Art. 20a GG lautet jetzt wie folgt:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiereim Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung."
Damit ist der Tierschutz gleichrangig neben dem Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert und gilt als "überragendwichtiges Gemeinschaftsgut".
Was aber heißt: "Der Staat schützt die Tiere"?
Von politischer Seite werden Fragen nach dem Tierschutz ausschließlich mit der Verbesserung der artgerechten Tierhaltung bei Nutztieren, der Einschränkung von Tierversuchen oder Tierschutz unter jagdlichen Aspekten beantwortet, wie unsere Anfragenan die hessischen Parteien im Jahr 2009 belegen - Verbesserungen, die zweifellos dringend notwendig sind. Allerdings zieht es keine Partei in Erwägung, bei der Umsetzung des Staatszieles Tierschutz an die Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren (inkl. Wildtiere) zu denken!
Dieser Bereich ist offensichtlich von den Tierschutzvereinen bisher so gut abgedeckt worden, dass es "dem Staat" - trotz Art. 20a GG - bisher gar nicht in den Sinn gekommen ist, seiner im Grundgesetz verankerten Verpflichtung nachzukommen.
Erstaunerlicherweise gibt es seit der Verfassungsänderung vor 7 Jahren auch kein einziges Gerichtsurteil über die finanzielle Zuständigkeit für Fund- und herrenlose Tiere, so dass der Anspruch des Art. 20a GG "Der Staat schützt die Tiere ... durch die Rechtssprechung" bisher ebenfalls nicht umgesetzt werden konnte. Im Gegenteil: Tierschutzvereine werden mit veralteten und tierschutzrechtsrelevanten Urteilen konfrontiert und "abgespeist" - obwohl diese Urteile durch die Verfassungsänderung keine Bindungswirksamkeit mehr haben dürften und "Schnee von gestern" sind.
In diesem Zusammenhang könnte auch die Ablehnung der hessischen CDU und FDP stehen, den anerkannten Tierschutzverbänden ein Verbandsklagerecht einzuräumen, obwohl (oder gerade weil ...?) sich dieses beispielsweise im Naturschutz- und Umweltschutzbereich bereits mehrfach bewährt hat.
Seit nunmehr 3 Jahren kämpft sich TierfreundLich durch den Zuständigkeitsdschungel von Kommunen, Landkreis und Ministerium und fragt nach der finanziellen Zuständigkeit für die Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren - oft ohne eine Antwort zu erhalten bzw. eine Antwort, die nicht der Fragestellung entspricht.
Erst im März 2009 sind wir durch ein Mitglied des Hess. Landtages auf das Hessische Kommunalisierungsgesetz von März 2005 hingewiesen worden, in dem sowohl die Zuständigkeit als auch die Kostenerstattung für das Gebiet Veterinärwesen geregelt ist - ohne Zweifel zählt natürlich auch der Tierschutz dazu!


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