Zitat Zitat von Rhodesian Ridgeback in Not e.V. Beitrag anzeigen
Wir können euch dankend mitteilen, dass die ersten Spenden für RR in Not e.V. eingegangen sind.

Dafür Danke!

Die Spender welche eine Spendenquittung benötigen bitten wir zu berücksichtigen: Wir können nur eine Quittung ausstellen und versenden, wenn wir
1. den Namen und
2. die Anschrift haben.

Einfach per mail an die geschaeftsstelle(at)ridgeback-in-not(dot)de senden.
Leider ist es uns aus naheliegenden Gründen nicht möglich eine Bescheinigung ohne Adresse zuzusenden.

RR in Not
Hallo zusammen,

um es Euch Vorständen und den Spendern einfacher zu machen,
erlaube ich mir,
Euch auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:

Bundesministerium der Finanzen: Spenden leicht gemacht

Bei Geldspenden bis 200 Euro, die an eine anerkannte gemeinnützige Organisation (z.B. RRiN e.V, der vorläufige Feststellungsbescheid der Gemeinnützigkeit reicht) von Spender per Banküberweisung getätigt werden, reicht der Einzahlungsnachweis (Kopie des Kontoauszuges) in der Einkommensteuererklärung als Nachweis.

Sprich, Ihr als Vorstände müsst und sollte aus verfahrensökonomischen Gründen nur Zuwendungsbescheinigungen bei Spenden über 200 Euro ausstellen.

VG Martin