Hallo

Zitat Zitat von HL-Live vom 24.4.2005
Wichtig: Die Erlaubnis zum Halten beziehungsweise Führen des Hundes ist mitzuführen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des eigenen, umzäunten Grundstücks an einer geeigneten Leine geführt werden, die höchstens zwei Meter lang sein darf. Außerdem muß jeder gefährliche Hund außerhalb des befriedeten Besitztums ein leuchtend hellblaues Halsband tragen. Schließlich ist gefährlichen Hunden ein Maulkorb anzulegen. Hiervon kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden, wenn die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen ist. Eine Befreiung kann jedoch nicht mehr erfolgen, wenn der Hund bereits einen Menschen gebissen hat.
und hier ist der ganze Artikel:

http://www.hl-live.de/aktuell/text.php?id=10295

Ich würde weiter ein blaues Halsband anlegen, ganz im Sinne von:

http://www.menschen-tiere-werte.de/p...lidaritaet.pdf

Aber wie Gerda schon schrieb, die meisten Leute scheinen dies stigmatisierende Gesetz eh nicht zur Kenntnis genommen zu haben. ;)