Hallo Tina,
nach 8 Monaten sollte auch die schlechteste Versicherung begriffen haben, dass ein Zeuge nicht antwortet (ob er nicht will oder nicht kann ist dabei egal).
Gib der Gesellschaft eine letzte Frist von 14 Tagen. In dem Schreiben drohst du Klageeinreichung gegen den Halter an!!! Dies nicht vergessen!
WICHTIG:
Du hast keinerlei Direktanspruch gegenüber der Versicherung. Du musst die Klage gegen den Halter einreichen. Diesen würde ich ebenfalls mit einem Schreiben mit Rückschein zur Zahlung des Betrages auffordern und Ihm eine Frist von 14 Tagen geben. Danach zum Anwalt und die Klage ohne weitere Diskussionen einreichen.
Es kann passieren, dass das Gericht die Sache ähnlich sieht, wie es einige hier schon äußerten. Es gibt leider Urteile, die besagen, dass bei gleichgroßen Hunden und beide im Freilauf, beide je 50 % der Kosten des anderen übernehmen müssen.
WEnn es sich so zugetragen hat, wie du schreibst, würde ich selbst die Geschichte wahrscheinlich mit 75-100 % abrechnen, da auch dein Hund eine gewisse Gefährdung darstellt im Sinne des BGB.
Ich hoffe mal nicht dass es die Gesellschaft ist für die ich arbeite :-)) kannst mir per PN ja mal mitteilen, wer dahintersteckt, dann kann ich dir sagen, woran es bei der Gesellschaft klemmt... Habe dank meiner Arbeit mit fast allen Gesellschaften guten Kontakt. Vielleicht hilft es ja.
Habe noch etwas vergessen:
die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Aussergerichtlich betragen die 13/10. Hier mal ein Überblick alles weitere findet man im RVG 13 ff.
http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/vv_gt.php
LG
Enrico


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