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  1. #1
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    Standard Versicherungsfall

    Hallo - ich habe mal eine Frage...mein Baba ist letztes Jahr (21.08.06) von einem Hund in den Rücken gebissen worden, erlitt dabei einen schweren Bandscheibenvorfall und konnte sich davon nicht mehr erholen, nach drei Wochen musste er fortgehen, wegen der Lähmungserscheinungen, der Schmerzen und weil er ohne seine Hündinnen wohl auch keine Kraft mehr zum weiterleben finden konnte.

    Der Beißvorfall war im Hundefreilaufgebiet und beide Hunde waren unangeleint. Baba hat nicht zurückgebissen. Es ist eine erhebliche Tierarztrechnung zusammen gekommen.

    Heute bekomme ich ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung, dass der Fall noch nciht abschliessend bearbeitet werden konnte, da ein Zeugenbericht noch ausstünde. Das ist mir aber schon vor vielen Wochen von der Versicherung erzählt worden. Ist das noch normal? Und wie glaubwürdig ist ein Zeuge nach 8 Monaten eigentlich noch?

    Was würdet ihr machen?

    Grüße von Jambear

  2. #2
    Chefglotzer Copyright Avatar von melanie neth
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    Standard AW: Versicherungsfall

    hallo jambear,

    wenn du mich fragst würde ich einen rechtsanwalt einschalten. ist doch schon schlimm genug, wie alles enden musste- tu dir diesen stress nicht an!
    versicherungen, vor allem wenn es um geld geht haben da so ihre eigenen methoden...
    glaubwürdigkeit nach 8 monaten ist für meine begriffe gleich null- nein, normal ist das nicht!!!

    belaste dich nicht mit bürokratie, dafür gibt es leute, die machen das jeden tag und haben vielleicht einfach mehr nerven und ebenso tricks auf lager, wie so manch eine versicherung.

    viele grüsse, melanie

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Sibilla Teichert
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Jambear,

    sehe ich ganz genau so. Alles wirklich schrecklich. Aber das schaffst Du nicht alleine. Hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Wäre jetzt natürlich hilfreich.

    Und eine gute Freundin die mit Dir damals unterwegs war gibt es doch auch so viel ich weiß. Gut, auch wichtig.

    Ich drücke die Daumen! Braucht man gegen Versicherungen!

    Alles Liebe
    Sibilla
    Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.

  4. #4
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo,

    nach deinen erzählungen, kann ich den anderen nur beistimmen,schalte auf jeden fall einen anwalt ein (ich arbeite beim anwalt). Am besten ist, wenn du dich vorher bei deiner Versicherung, bezüglich der Kostendeckung erkundigst, und dann übergebe die Sache einfach deinem Anwalt. Die können meist besser mit "sturen Versicherungen" verhandeln. Meist sind die Versicherungen nämlich gar nicht so stur, versuchen nur um die Kosten herumzukommen!!!
    Ich drücke Dir die Daumen.
    Wünsche Dir schöne Ostern.
    Lieben Gruß Heike

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Franky
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    Standard AW: Versicherungsfall

    hallo,

    aus meiner erfahrung mit solchen ähnlichen fällen, die auch bei jagden vorkommen...

    so wie du es schilderst wird es meines wissens nach ausgehen, das jeder selber zur verantwortung gezogen werden muß, da in einem freilaufgebiet, wenn beide frei laufen, jeder selbst verantwortlich ist.

    wen soll man denn dann verklagen?

    "tiere" kann man nicht verklagen!

    nur deren halter, und da haben beide halter das gleiche getan..ihren hund frei laufen lassen, also tragen beide das gleiche risiko.

    aber laß dich auf jeden fall "fair" rechtlich beraten...ohne emense kosten vorab zu investieren...( hoffe du hast eine rechtsschutz dafür)

    juristisch versprochen wird viel und rum kommt oftmals weniger..

    Franky
    Gruß Franky
    Clyde - Abuu - natürlich mit .....
    Cooper und Mademoiselle Susi .....die wie es sich für gute Jagdhunde gehört, seinem Führer immer etwas voraus jagen....leider nun ohne mich, aber dafür in einem grenzenlosem Revier

  6. #6
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Zitat Zitat von Franky Beitrag anzeigen
    hallo,

    aus meiner erfahrung mit solchen ähnlichen fällen, die auch bei jagden vorkommen...

    so wie du es schilderst wird es meines wissens nach ausgehen, das jeder selber zur verantwortung gezogen werden muß, da in einem freilaufgebiet, wenn beide frei laufen, jeder selbst verantwortlich ist.

    wen soll man denn dann verklagen?

    "tiere" kann man nicht verklagen!

    nur deren halter, und da haben beide halter das gleiche getan..ihren hund frei laufen lassen, also tragen beide das gleiche risiko.

    aber laß dich auf jeden fall "fair" rechtlich beraten...ohne emense kosten vorab zu investieren...( hoffe du hast eine rechtsschutz dafür)

    juristisch versprochen wird viel und rum kommt oftmals weniger..

    Franky
    Das kann so nicht sein. Meine Hündinnen haben einmal einen unbeaufsichtigten (übrigens kastrierten Rüden) Rüden gefetzt. Herrchen war weit und breit nicht zu sehen. Alle Hunde waen unangeleint in einem nicht als Auslauf ausgewiesenen Stück Brachland. Ich musste die vollen Kosten übernehmen - bzw. meine Versicherung.

    Wenn jeder für seinen eigenen Hund zahlen müsste, dann wäre der Hundeauslauf ja ein Tummelplatz für Leute, die ihren "Tyson" oder "Scheitan" einmal am lebenden Objekt bespaßen wollen. Ey - krass Alta , zahl ich mein Hund und du zahl deine Looser...

    Dabei gewesen ist nur eine Bekannte, die mit der Gegenseite ebenfalls befreundet ist. Allerdings ist zu keinem Zeitpunkt bestritten worden, dass Baba gebissen worden ist. Baba hat nicht zurück gebissen.

  7. #7
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Jambear,

    so kenne ich es auch. Mein PFerd hat sich beim Reiten im Viereck erschreckt und ist einem anderen ganz dämlich ins Vorderfusswurzelgelenk getreten.
    War auch niemand schuld, aber ein Fall für die Versicherung.

    Wenn man vorab eine juristische Einschätzung seiner Fragen haben will, kann man sich auch per mail und einem kleinem Obulus bei www.frag-einen-anwalt.de informieren.

    Schade, dass Du da nicht zur Ruhe kommst.

    Viele Grüsse
    Elke

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Trollmama
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Jambear!
    Da will Euch die gegnerische Versicherung nur hinhalten.
    Setz Dich hin, schreib' denen, daß Du nunmehr lange genug gewartet hast, weise die Versicherung auf die sog. Gefährdungshaftung hin http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung die unabhängig vom Verschulden des jeweiligen Halters greift. Teile weiterhin mit, daß Du jetzt einem vollständigen Schadensausgleich bis zum (Datum) entgegensiehst. Sollte die Versicherung den Termin ungenutzt verstreichen lassen, gehst Du leider davon aus, daß dies einer Zahnungsverweigerung gleichkommt und siehst Dich deshalb gezwungen, einen Rechtanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interesse zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der Versicherung zu tragen sind (Formuliere es am besten so, nie mit RA direkt drohen!).
    Sollte die Versicherung wieder mit 'da müssen wir aber nochmal jemanden befragen' kommen, laß' Dich nicht darauf ein. Und notfalls RA einschalten.
    Viele Grüße
    Trollmama
    Für die Welt bist Du irgendjemand.
    Aber für irgendjemand bist Du die ganze Welt!

  9. #9
    Angela mit Azizi Avatar von Angela mit Azizi
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Jambear,
    warum zahlt die beteiligte Gegenseite Dir nicht Deine Kosten und holt sich dann das Geld von ihrer Versicherung wieder? Es kann ja nicht sein, dass Du Dich mit denen rumschlagen musst (der Verlust Deines Hundes ist ja wohl schon schlimm genug)!
    So halten wir es hier bei uns und es hat bisher noch nie damit (mit den zahlenden Hundehaltern) Probleme gegeben.
    Da wurde auch nie nach Zeugen gefragt... Wir sind bei der Gothaer versichert.

    In unserem Bekanntenkreis war allerdings auch mal den Fall, da war die betreffende Versicherung die Uelzener, und die wollten Zeugenaussagen und drückten sich damals um die Zahlung des Schadens an der betreffenden Hündin, weil die ja angeblich mit der Beisserei angefangen hätte...

    Unsere Azizi wurde mal beim Toben ziemlich verletzt, die Tierarztrechnung hat die andere Hundebesitzerin anstandslos gezahlt und sich das Geld von ihrer Versicherung wiedergeholt, alles ohne Probleme.

    Man kann ja bei den Hunden nicht unbedingt nach der Schuldfrage gehen, wer will das definieren? Ist der Hund schuld, der u. U. provoziert hat oder der andere Hund, der sich dann diese Provokation nicht hat gefallen lassen? Das ist meiner Meinung nach sehr vermenschlicht.

    Viele Grüße
    Angela

  10. #10
    uw272
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Zitat Zitat von Angela mit Azizi Beitrag anzeigen
    z

    Unsere Azizi wurde mal beim Toben ziemlich verletzt, die Tierarztrechnung hat die andere Hundebesitzerin anstandslos gezahlt und sich das Geld von ihrer Versicherung wiedergeholt, alles ohne Probleme.

    Viele Grüße
    Angela
    Hallo Angela,


    ist das Dein Ernst? Dein Hund verletzt sich beim Toben mit einem anderen Hund und der andere Hundehalter muss zahlen?


    Uli

  11. #11
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Versicherungsfall

    ..ich war schon einmal so frei es hier zu erwähnen und ich werde nicht müde, es zu wiederholen. ihr solltet aus dem umstand, dass eine versicherung gezahlt hat nicht schließen, dass sie in diesem fall auch hätte zahlen müssen. die haben schlicht und ergreifend gewisse beträge, bei denen zahlen sie regelmäßig ohne genaue prüfung. eine solche wäre meist teurer als alles andere.
    teilweise zahlen sie auch, weil der versicherte ein besonders "wertvoller" kunde ist. aber meistens besteht ein rechtsanspruch nicht.

    wenn die dann prüfen, dann halten sie sich oft an die gängige rechtslage. ein schadensersatzanspruch setzt ein verschulden voraus. dies dem anderen nachzuweisen ist oft schwierig wenn nicht sogar sachlich unsinnig. rechtlich trifft obige aussage, jeder zahlt seinen eigenen schaden, daher sehr häufig zu.

    was zu denken gibt, ist wahrlich die lange wartezeit. ich empfehle daher ebenfalls die inanspruchnahme rechtlichen beistandes. auch wenn eine rsv nicht besteht, könnte sich dies lohnen. die kosten eines ra sind nicht so unermesslich. seine schreiben können aber gelegentlich berge bewegen.

    viel glück, pete

  12. #12
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Kimbi
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    Standard AW: Versicherungsfall

    In Deutschland gibt es die sogenannte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

    Laut BGB unterliegt jeder Halter eines Tieres der so genannten Gefährdungshaftung.
    Das heißt also, wenn das Tier einer Person oder auch einem Tier Schaden zufügt,
    so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, unabhängig davon ob er schuldig ist oder nicht.

    Grüße - Marianne

    Wem das Wasser bis zum Hals steht, sollte den Kopf nicht hängen lassen.

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Enrico Beyer
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Tina,

    nach 8 Monaten sollte auch die schlechteste Versicherung begriffen haben, dass ein Zeuge nicht antwortet (ob er nicht will oder nicht kann ist dabei egal).

    Gib der Gesellschaft eine letzte Frist von 14 Tagen. In dem Schreiben drohst du Klageeinreichung gegen den Halter an!!! Dies nicht vergessen!

    WICHTIG:
    Du hast keinerlei Direktanspruch gegenüber der Versicherung. Du musst die Klage gegen den Halter einreichen. Diesen würde ich ebenfalls mit einem Schreiben mit Rückschein zur Zahlung des Betrages auffordern und Ihm eine Frist von 14 Tagen geben. Danach zum Anwalt und die Klage ohne weitere Diskussionen einreichen.

    Es kann passieren, dass das Gericht die Sache ähnlich sieht, wie es einige hier schon äußerten. Es gibt leider Urteile, die besagen, dass bei gleichgroßen Hunden und beide im Freilauf, beide je 50 % der Kosten des anderen übernehmen müssen.
    WEnn es sich so zugetragen hat, wie du schreibst, würde ich selbst die Geschichte wahrscheinlich mit 75-100 % abrechnen, da auch dein Hund eine gewisse Gefährdung darstellt im Sinne des BGB.

    Ich hoffe mal nicht dass es die Gesellschaft ist für die ich arbeite :-)) kannst mir per PN ja mal mitteilen, wer dahintersteckt, dann kann ich dir sagen, woran es bei der Gesellschaft klemmt... Habe dank meiner Arbeit mit fast allen Gesellschaften guten Kontakt. Vielleicht hilft es ja.

    Habe noch etwas vergessen:
    die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Aussergerichtlich betragen die 13/10. Hier mal ein Überblick alles weitere findet man im RVG 13 ff.
    http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/vv_gt.php


    LG

    Enrico
    Geändert von Enrico Beyer (11.04.2007 um 22:36 Uhr)

  14. #14
    Angela mit Azizi Avatar von Angela mit Azizi
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Zitat Zitat von uw272 Beitrag anzeigen
    Hallo Angela,

    ist das Dein Ernst? Dein Hund verletzt sich beim Toben mit einem anderen Hund und der andere Hundehalter muss zahlen?


    Uli
    Hallo Uli,
    ob gezahlt werden muss, war bisher eigentlich nie das Thema.
    Wir haben unsere Hundehaftpflicht, weil die den Schaden, den unsere Hunde ggf. anrichten, bezahlen sollen. Und das haben die bisher auch anstandslos getan. (Gut, kam jetzt nicht sooo oft vor und war auch nicht sooo teuer).

    In dem Fall, in dem Azizi verletzt wurde, war es für die andere Hundehalterin selbstverständlich, dass sie die Tierarztrechnung übernimmt, da es ihr Hund war, der unseren verletzt hatte. Und soweit ich weiß, hatte sie auch keine Probleme, das Geld von ihrer Versicherung wieder zu bekommen.
    In dem Fall, als unser Louis einen Bruder von Azizi mit seiner Kralle am Auge verletzt hatte, hatten wir ebenfalls die Tierarztrechnung übernommen und die Quittung der Versicherung eingereicht und die haben uns zügig den Rechnungsbetrag erstattet.
    Kann natürlich sein, dass wir Glück hatten, weil die Summen nicht exorbitant waren.

    Viele Grüße
    Angela

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