Sorry, dass ich dieses alte Thema wieder hoch hole.....

Wir fragen uns auchs eit tagen wie wir dem geklimper entegehen könne, die Schlüssel-Gummi-Ringe sind ein super Tip....

Steuermarke, Tasseplakette, Tollwutplakette und Adressanhänger.... puh ist ne Menge, haben das jetzt erst mal auf Geschirr und Halsband verteilt......

Aber was mich noch mehr interessiert: "meine " Tierarzthelferin meinte, dass unsere Hunde im Wald nicht erschossen werden, wenn sie dir Tollwutmarke tragen, ohne wären sie zum Abschuss freigegeben...

Also hier meine Frage speziell an die Jäger unter euch... Wie ist das? Mit meinem Laienhaften Wissen bin ich auf dem Stand, dass Hunde frühestens beim wildern geschossen werden dürfen.... wenn sie nicht wildern, aber dennoch frei laufen, dürfen sie nicht geschossen werden...

Wer kann mich da über die Rechtslage aufklären !

Lieben Gruß

Sybille