Hallo Yvonne,
natürlich gehört kein Hund in den Zwinger, egal welche Rasse, aber wenn dieser den Mindestanforderungen entspricht und die Hunde sonst versorgt werden, kann man über den behördlichen Weg wenig machen.
Und wenn, dann ist in solchen Fällen immer das Veterinäramt zuständig.
Vor ein paar Jahren habe ich mich auch mit einem solchen Fall in einem Nachbarort befasst. Der Ridgeback lebt aussschliesslich im Zwinger, der im Winter beheizt ist, groß genug ist, eine wetterfeste Hütte hat. Außerdem wird der Hund mit dem Rad "bewegt" und falls die Familie im Garten ist, darf er schon mal mit raus. Die Besitzer sind noch nicht einmal unsympathisch, aber sie verstehen halt diese Art von Hundehaltung als normal. Geändert hat sich nichts.
Ich finde es prima, dass ihr hinschaut und überlegt, was man machen kann. Als Möglichkeit viel. irgendwie den Züchter der Hunde ausfindig machen (falls es so einen gibt) und diesen über die Zustände infomieren (Verbot der Zwingerhaltung im Kaufvertrag).
Viele Grüße
Brigitte


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