Vielleicht sollten wir alle den Standard noch einmal genau durchlesen und auf die Formulierung achten:
"Der Rückenkamm ist das Wappenzeichen der Rasse. Der Rückenkamm muß klar abgegrenzt sein, symmetrisch und zu den Hüfthöckern hin schmaler werden. Er muß unmittelbar hinter den Schultern beginnen und bis zu den Hüfthöckern reichen."
und " Die erwünschten Widerristhöhen sind:
Rüden: 63,0 cm (25'') bis 69,0 cm (27'')
Hündinnen: 61,0 cm (24'') bis 66,0 cm (26'')"
Wie kann dann ein RR, der sichtbar einen ca. 15cm zu kurzen Ridge hat,ein V1 bekommen? Ist eine etwas über- oder unterschrittene "wünschenswerte" Größe, bei einem ansonsten korrekten Hund, der sich auch noch korrekt verhält ein Grund für ein g?
Alles schon vorgekommen, aber außer dem "muß" bei der Beschreibung des Ridges, steht im Standard nur "sollte","erwünscht" und "äußerst unerwünscht".
Der Standard formuliert die Idee vom Rhodesian Ridgeback und keine Schablone.
Nur mal so zum Nachdenken
Karin