Hallo,
ich glaub ich bin son bisschen juristisch gebildet, wenn auch weniger im Zivilrecht
AABER...
ich halte es für eine sehr elegante und kostengünstige Lösung für Dich, wenn Du Deiner Versicherung natürlich die Ansprüche des anderen meldest, denen aber auch Deine Zweifel an der Sache mitteilst.
Entweder muß sich dann der angebliche Geschädigte bei Deiner Versicherung erklären, denn er ist ja in der Beweispflicht, oder Deiner Versicherung ist es egal und sie zahlt den Schaden.
Bei einer Tierhalterhaftpfichtversicherung ist es normalerweise so, dass auch die gesamten Kosten übernommen werden (sollten).
Ich würd mir also deshalb keine grauen Haare wachsen lassen und einfach Deine Versicherung arbeiten lassen.
Wenn die nämlich keine Lust zu zahlen haben, können die ganz schön unbequem werden...
Und den Rechtsanwälten der Gegenpartei kannst Du dann wahrheitsgemäß mitteilen, dass du den Schaden gemeldet hast und sie sich doch bitte an deine versicherung wenden sollen.
LG


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