ich würde da einfach mal mit einer anzeige drohen. manche menschen lernen es nicht anders
lg
martina
ich würde da einfach mal mit einer anzeige drohen. manche menschen lernen es nicht anders
lg
martina
"Mit einer Anzeige drohen" nützt nur, wenn es etwas anzuzeigen gibt.
Mein Vorschlag wäre, sich in die örtliche Gefahrenabwehrverordnung einzulesen (die gibt's bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung).
Hier bei uns gilt INNERORTS sowieso Anleinpflicht, AUSSERHALB der Ortschaft muss der Hund auf Aufforderung Anderer (JEDES anderen Menschen, der da draußen rumläuft und einen entsprechenden Wunsch äußert!) angeleint werden. Zuwiderhandlungen können teuer werden (ich glaube, es ging um 5 000 € Maximal-Ordnungsgeld).
Zusätzlich die Landeshundegesetzgebung zu kennen hilft auch, aber um diesen Hebel einzusetzen, muss das Kind dann meist schon in den Brunnen gefallen sein und der eigene Hund durch Bisse des "gegnerischen" verletzt.
Erst schlau machen, dann nur mit Dingen drohen, die man auch umsetzen kann.
LG
Tina
Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)
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