







Geändert von anando (08.06.2010 um 15:47 Uhr)
Ich möchte noch anmerken, dass die Vorlage der Zuchtzulassung und der Zwingerschutzkarte NICHT reicht!
Beides bleibt beim Züchter, auch wenn er aus einem der 3 Vereine austritt - dann KANN er sich zwar von den big 3 betreuen lassen und bekommt dsnn auch die echten FCI/VDH Papiere, er kann aber genausogut unter seinem
Kennelnamen puppenlustig in einem NICHT dem VDH angeschlossenen Verband oder ganz wild züchten.
Nein auf der sicheren Seite ist der , der sich den Wurfabnahmebogen zeigen lässt - was da drauf steht stimmt.
Und ich glaube z-b- nicht, dass der irische Kennelclub Zuchtwarte nach D schickt.....Würfe sollten da eingetragen sein, wo sie auch gefallen sind!
Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.
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