Hallo,
wir bezahlen für den 1. Hund: 35 Euro
2. Hund: 50 Euro
im Jahr.
LG von Ela,
Aki und Laika im Herzen.
"Vergiß niemals, daß auf der anderen Seite ein Mensch sitzt."
Verfasser unbekannt
Also, in Zellingen zahlen wir:
1. Hund 30,00€
2. Hund 60,00€
3. Hund und weitere je 80,00€
Kampfhunde 130,00€
Ermäßigt 15,00€




Hallo,
wir zahlen bei uns in Lambsheim pro Hund 56 Euro im Jahr.
Es wird vierteljährlich abgebucht.
Wenn man einen Hund vom Tierheim oder Tierhilfe hat ist man das erste Jahr Steuerfrei.
Eine Kampfhundesteuer oder wie das heißt gibt es bei uns nicht.
Gott sei Dank.
LG
Christina
Stadt Heinsberg:
1 Hund: 54,00
2 Hunde: 150,00
3 Hunde: 288,00
1 gefährlicher Hund: 432,00
2 oder mehr gefährliche
Hunde je Hund: 600,00
Abbuchung quartalsweise, Jahreszahlung möglich, jedoch dadurch keine Steuerermäßigung.
Stadt Haßfurt in Unterfranken
§ 5
Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt
1.) für den 1. Hund 31,00 €
2.) für den 2. Hund 46,00 €
3.) für den 3. Hund 56,00 €
4.) für Kampfhunde i.S.d. § 5a 500,00 €
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl
der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste
Hunde.
§ 5a
Kampfhunde
(1) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Aus
bildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder
Tieren auszugehen ist.
(2) Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG vom
10.07.1992, zuletzt geändert am 04.09.2002), wird bei folgenden Rassen und Gruppen von
Hunden, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaften
als Kampfhund stets vermutet:
-Pit-Bull
-Badog
-American Staffordshire Terrier
-Staffordshire Bullterrier
-Tosa-Inu.
(3) Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet,
solange nicht dem Ordnungsamt als der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde
nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweisen:
-Alano
-American Bulldog
-Bullmastiff
-Bullterrier
-Cane Corso
-Dog Argentino
-Dogue de Bordeaux
-Fila Brasileiro
-Mastiff
-Mastin Espanol
-Mastino Napoletano
-Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
-Perro de Presa Mallorquin (Cade Bou)
-Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von Abs.
2 erfassten Hunden.
(4) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im
Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder
Gefährlichkeit ergeben.
(5) Der erhöhte Steuersatz nach § 5 Nr. 4 entfällt bei Tatbeständen nach § 5 a Abs. 3 mit Ablauf
des Kalendermonats, in dem den Ordnungsamt der Nachweis über die bestandene
Wesensprüfung vorgelegt wurde. Bei Fällen nach Abs. 4 entsteht der erhöhte Steuersatz mit
Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem das Ordnungsamt die Eigenschaft als
Kampfhund festgestellt hat.
Hundetüten gibt es ohne Begrenzung im Rathaus kostenlos. Hundetütenspender sind in der Promenade und am Fußgängerweg entlang des Mains aufgestellt.
Leinenzwang gibt es nur innerhalb des Stadtgebietes, woran sich aber kaum jemand hält und woran sich bei lieben Hunden auch niemand stört.
Sei meines Hundes Freund, und du bist auch der meine!
- Indianische Weisheit


Hallo,
hier in Köln:
1.Hund halbjährlich 78,-Euro
2. Hund halbjährlich 78,- Euro usw.usw.
LG
Birgit,Eddy und Naala




Okay jetzt wir hier aus Duisburg
1. Hund = € 132,--/jährlich
2. Hund = € 168,--/jährlich (leider ist es bei uns aber so, dass man hier bei 2 Hunden für den 1. und 2. Hund jeweils € 168,-- zahlt)
3. Hund = € 192,--/jährlich (gleiche Regelung wie bei 2. Hunden, man zahlt für jeden Hund € 192,--)
Und nun wieder das Unwort aus der Bürokratie eine "Kampfhundesteuer" gibt es in Duisburg nicht.
Die Möglichkeit der monatlichen Zahlung ist wohl auch gegeben, da auf der Homepage von Duisburg hinter dem Jahresbetrag, immer der monatliche Betrag in Klammerns ausgewiesen wird.
Wir zahlen jährlich, und ja wir lassen auch abbuchen!
Lieben Gruß
BiLu + Ras Dashen
Umvuma Ras Dashen 11.04.2000 - 09.07.2012
Der Einzigartige Seelenhund
leverkusen:
"Wenn nur ein Hund gehalten wird: 108 Euro. Bei zwei oder mehr Hunden : 216 Euro je Hund."
außerdem kann man steuerermäßigungen beantragen, wenn entsprechendes belegt werden kann:
- Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 2 auf Grund einer Schwerbehinderung.
- Steuerermäßigung (50 %) gem. § 4 Abs. 1 für einen Melde-, Sanitäts- bzw.
Schutzhund.
- Steuerermäßigung (75 %) gem. § 4 Abs. 2, wenn Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch (SGB XII) gezahlt werden.
claudi
...mit krümelchen, schlampe (alina), killer (duncan), fluse/fiffi (goliath), komaschmuser (julian) und dem onkel (pete)
und im herzen immer dabei die prinzessin und der dicke
So langsam möchte ich wirklich mal wissen , wieso es bei einer Steuer so dermaßen gravierende Unterschiede gibt .
Das ist doch wirklich frech .
Gibt es sowas noch bei irgendeiner anderen Steuer ???
LG , Suse
Gibt es bestimmt ;)
Ist Kommunalsache Quelle http://www.bundesfinanzministerium.d...rue?__nnn=true
"Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen"
"Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede." Louis Armstrong
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