leverkusen:
"Wenn nur ein Hund gehalten wird: 108 Euro. Bei zwei oder mehr Hunden : 216 Euro je Hund."
außerdem kann man steuerermäßigungen beantragen, wenn entsprechendes belegt werden kann:
- Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 2 auf Grund einer Schwerbehinderung.
- Steuerermäßigung (50 %) gem. § 4 Abs. 1 für einen Melde-, Sanitäts- bzw.
Schutzhund.
- Steuerermäßigung (75 %) gem. § 4 Abs. 2, wenn Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bzw. Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch (SGB XII) gezahlt werden.


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