ich würde lieber hoch genug bauen
ernsthaft: ich kenne hunde, die nehmen einen kniehohen zaun super an, andere klettern über 2 meter hohe zäune. ist ein bisschen erziehungsabhängig *denk
bei uns isses allerdings wie in fort knox![]()






ich würde lieber hoch genug bauen
ernsthaft: ich kenne hunde, die nehmen einen kniehohen zaun super an, andere klettern über 2 meter hohe zäune. ist ein bisschen erziehungsabhängig *denk
bei uns isses allerdings wie in fort knox![]()
Bei meinem Rüden reichte 1m Höhe. Hinterm Haus reichte ein Bach mit 1,50m Breite (ohne zusätzliche Sicherung). Meine Hündin springt das aus dem Stand und daher mussten wir anpassen. Der Bach ist seither mit gespannten Drähten (ohne Strom) als Grenze akzeptiert.
Der Zaum vor dem Haus ist ca. 1,40m und da wollte sie drüber. Ich hab sie im Sprung erwischt und meine Ansage hat gereicht. Aber ich bin sicher, sie könnte wenn sie wollte ;-)
Off-Topic:
Ich habe so einen! Der hat bis jetzt den 1,10m Zaun als unüberwindbare Barriere anerkannt.
Egal ob die Katze dran vorbeiläuft oder der pöbelnde Besucherhund der Nachbarn, am Zaun ist Schluß.
Da der Hund ja auch eher klein ist und nicht so gut über den Zaun gucken kann, ohne den Kopf ordentlich in den Nacken zu legen, meint er wahrscheinlich, der Zaun sei 2,50 hoch.....
Um sich Feinde zu machen, muss man keinen Krieg erklären. Es reicht, wenn man sagt, was man denkt.
- Martin Luther King -








vllt willst du dir so DDR Grenzsperranlagen │ Metallgitterzaun etwas ein mal näher anschauen. natürlich könntest du auch versuchen, deinem hund die grenzen seines terretoriums zu erklären oder aber ihn nicht allein im garten lassen.
Geändert von Heins (05.09.2011 um 23:52 Uhr)
Do not support any puppy dealer!
Proudly old, uncool and out of fashion.
Whoever does not move dies or is already dead.


Unser Garten ist gar nicht eingezäunt, rechts haben wir eine 2 m hohe Hecke, durch die könnte sie aber auch durch wenn sie wollte und der Rest besteht aus normaler Gartenbepflanzung. Ich habe nur die ersten Monate "Bedenken" gehabt, dass sie mal stiften geht, aber sie hat es nie gemacht und heute lass ich sie in den Garten, wann immer sie will, auch ohne Aufsicht.... wir brauchen glücklicherweise gar keinen Zaun...
Haben eine 3,50m hohe Thujahecke als Zaun, da geht der Herr aber leider, wenn ihm draußen was nicht passt, unten durch. Haben jetzt vor allenn Durchgänge ( wie klein sich doch ein RR machen kann) mit Blumenkübeln zugestellt.
Wir haben 1.60 Doppelstabmattenzaun mit Betonfundament. Zur Pferdekoppel hin nur 1.30 Maschendraht ohne Fundament. Dieser ist nur temporär, bis der Nachbar sein Grundstück bebaut. Dann werden wir ein Fundament mit Zaun setzen. Beim Zaun zur Koppel wollte mal jemand buddeln, was wir schlichtweg untersagt haben.
Aus Gründen der Haftung braucht man einen 'angemessenen' Zaun. Ohne geht gar nicht und ich glaube, nur 100 cm für einen RR würde das auch nicht als 'hütesicher' angesehen. Wenn nicht eingezäunt ist, der Hund aber bewacht und jmd stellt oder beißt, der das Grundstück betreten möchte, dann bekommt man ein ernsthaftes Problem. Gleiches gilt bei eingezäunt, aber nicht abgeschlossenem Tor. Selbst durch Warnschilder kann man sich nicht aus der Haftung befreien.
Ich habe beim Hausbau viel telefoniert und herausgefunden, daß es - im Gegensatz zur hütesicheren Einfriedung einer Pferdekoppel - keine verbindlichen Regeln für Hunde gibt. Unsere 1.60 waren die Höhe, bei der sowohl O-Amt als auch diverse Versicherungen meinten, daß es im 'Fall des Falles' als angemessen gesehen wird für diese Rasse.
Die Höhe Deines Zaunes hängt davon ab, ob Du Dich haftungsrechtlich absichern möchtest, oder aber tatsächlich einen Ausbrecherkönig sichern willst. Im zweiten Fall dann höher als 2m mit nach innen abgeknicktem Oberteil, wirklich à la Fort Knox.
LG Karin
Geändert von galathee (06.09.2011 um 16:21 Uhr)
Gruss, Galathee
mit Ex-Nothündin Allegra (*11.11.2009)
Ex-Nothund Garay des Portes da la Moria (*17.12.2011)
und ganz fest im Herzen meinem Lion (*27.07.2009 + 19.09.2018), geboren als Encanto-Ernesto Memory of the old Red Hunter, dem ich in ewiger Liebe verbunden bin
Nun war ich doch mal neugierig (und auch erschrocken...) und hab mal nachgelesen:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 18. Dezember 2002 folgendes Gesetz beschlossen:Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
§ 5 Pflichten(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass diese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters verlassen können,
10(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist...
Sorry, aber nur so fürs Blondchen - wir reden hier schon von RR`s - oder????
LG,
Geändert von Nikita333 (06.09.2011 um 17:05 Uhr)
Melanie, Themba und Nala
- mit Klein-Elwood für immer im Herzen .....
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