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Thema: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

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  1. #1
    mit Hund :) Avatar von Kaethu
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    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Es ist ja so, dass strengere Richtlinien für die Einfuhr von Welpen gelten (ausserhalb EU)
    Also ein "Welpe" muss glaub alle Impfungen vorweisen können. Bis das soweit ist, ist ein Welpe ein Junghund

    Es ist also nicht möglich, einen Welpen zu "importieren"


    Bei einem Erwachsenen Hund wäre mir jetzt aber nichts bekannt...
    Lieber Gruss
    Käthu

  2. #2
    Hibbelhundehalter *gg* Avatar von spechti
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    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Hallo Becks,

    ich mag mich täuschen, aber ich meine, es geht dabei um den Import von diesen Hunden.
    Sprich, wenn ICH mir von hier aus einen Hund aus SA kaufen möchte, ist das, glaube ich, seit einigen Jahren sehr schwierig.
    Beim Rottweiler ist das, da er in vielen Bundesländern Listenhund ist, sicher so, beim RR glaube ich das nicht.
    Und da der Hund Euch schon gehört und mit Euch reisen würde, gibt es da sicher keine Probleme.
    Ansonsten bei der für Euch zuständigen Botschaft nachfragen, die müßten es ganz sicher wissen.

    LG, Suse
    Um sich Feinde zu machen, muss man keinen Krieg erklären. Es reicht, wenn man sagt, was man denkt.

    - Martin Luther King -



  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von MerlinHS
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    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Verboten ist die Einfuhr von sog. gefährlichen Hunderassen. Dazu gehört der RR nicht. Genaue Auskunft bekommst Du vom Innenministerium des Bundeslandes, in das du einreisen möchtest. Hier ist ein m.W. noch aktuelles Merkblatt. Zwar von der Botschaft in Paris, aber es geht ja um die Einreise nach Deutschland, da ist es egal, aus welchem Land Du kommst. Du musst natürlich auch die Impfvorschriften beachten. Da kann die die Bundestierärztekammer weiterhelfen.

    Geschäftsstelle der Bundestierärztekammer

    Französische Strasse 53
    10117 Berlin

    Tel: 030 - 201 43 38 - 0
    Fax: 030 - 201 43 38 - 88 (BTK)
    Fax: 030 - 201 43 38 - 90 (ATF)
    E-Mail: geschaeftsstelle@btkberlin.de

    http://www.paris.diplo.de/contentblo...kampfhunde.pdf
    Liebe Grüße: Guido aus dem tiefen Westen

  4. #4
    Jackal
    Gast

    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Also, wenn sich da nicht in den letzten paar Tagen was geändert hat, gilt noch immer:

    Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten

    Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Union. Die Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
    Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union eingeführt bzw. nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,

    • durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Für Heimtiere, die seit dem 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip verpflichtend,
    • eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben und
    • von einem EU-Heimtierausweis - übergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis - (Tier aus EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.

    Reisen Sie in einen Nicht-EU-Staat, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand, Indien,

    • muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden und
    • muss vom Zeitpunkt des Bluttests bis zur Einreise eine Wartefrist von drei Monaten eingehalten werden, sofern die Tiere aus einem Nicht-EU-Staat stammen.

    Beachten Sie bitte außerdem, dass:

    • diese Vorschriften auch für die Mitnahme von Tieren gelten, die Sie vielleicht an Ihrem Urlaubsort ins Herz geschlossen haben (Strandhund/Hotelkatze) und
    • nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Werden mehr Tiere mitgeführt, gelten auch für solche Tiere die Handelsbedingungen der EU.

    Wenn Sie mit Tieren einreisen, für die die oben angeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere an der ersten Grenze der EU für Sie kostenpflichtig vom Amtstierarzt entweder:

    • ins Herkunftsland zurückgeschickt oder
    • für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder
    • unter Umständen auch die Tötung des Tieres angeordnet werden kann.
    Quelle: Zoll online - Regelungen für Heimtiere - Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten

    und

    Gefährliche Hunde

    Die Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen - mit zum Teil tödlichen Folgen - haben ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde erforderlich gemacht. Somit ist 2001 das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) in Kraft getreten. Es enthält unter anderem ein Einfuhr- bzw. Verbringungsverbot für als gefährlich eingestufte Hunde.
    Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einfuhr dieser Hunde mit.


    Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden.
    Dies sind Hunde der Rassen:

    • Pitbull-Terrier
    • American Staffordshire-Terrier
    • Staffordshire-Bullterrier
    • Bullterrier.

    Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.
    Regelungen der Bundesländer[Download: /SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/gefaehrliche_hunde_regelungen_bundeslaender.pdf?__ blob=publicationFile]

    Ausnahmen vom Einfuhrverbot

    Ein als gefährlich eingestufter Hund darf dann eingeführt werden, wenn er nach einem Auslandsaufenthalt zurückkommt und wieder in das Bundesland verbracht wird, in dem der Hundehalter eine Erlaubnis zum Halten des Hundes hat.
    Ebenso dürfen Gebrauchshunde (z.B. Diensthunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes) in das Inland mitgebracht werden.
    In beiden Fällen ist es erforderlich, dass der Hundehalter bei der Einreise die zur Überprüfung des Hundes erforderlichen Papiere vorlegen kann (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes) und damit nachweisen kann, dass es sich um den Hund handelt für den die Erlaubnis ausgestellt worden ist. Handelt es sich um einen Gebrauchshund, so ist die Zweckbestimmung des Hundes mittels einer Bescheinigung nachzuweisen. Die Dokumente sind im Original vorzulegen.
    Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

    • Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
    • Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
    • Diensthunde, Behindertenbegleithunde, Blindenhunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes.

    Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass der Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
    Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von gefährlichen Hunden stehen Ihnen die für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsämter, die Zentrale Auskunft des Zolls bei allgemeinen Fragen und die für Sie örtlich zuständige Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren zur Verfügung.
    Quelle: Zoll online - Gefährliche Hunde - Gefährliche Hunde

    Soweit mir bekannt steht der RR in keinem Bundesland auf der Liste.

    Bei Fragen am besten dahin wenden: https://www.bmelv.de/DE/Servicemenue...takt_node.html die antworten normalerweise schnell und ausführlich.
    Malin likes this.

  5. #5
    mit der coolen sau Avatar von Malin
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    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Hallo,

    wenn euer Hund alle erforderlichen Papiere und Bluttests hat,könnt ihr ihn problemlos einführen!!

    Ich fliege einmal im Jahr nach Deutschland und das seit 8 Jahren.Die letzten 2 Jahre werden die Papiere sehr genau kontroliert (Flughafen Düsseldorf),erst wenn die Papiere einwandfrei sind wird dir dein Hund ausgehändigt.

    Viele Grüße aus der Dominikanischen Republik
    Leben und leben lassen

  6. #6
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    38

    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Vielen Dank für die aufmunternen Infos. Sind erleichtert, dass es mit den richtigen Papieren wohl keine Probleme gibt.

    Wir haben jetzt auch erst einmal nicht vor zurück nach Germmany zu gehen, aber in Afrika weiß man ja nie....

    Uns schmeckt auch allen das Wildfleisch hier zu gut...;-)

    Liebe Grüsse nach Germany und JHB!!!!

    PS: Mein Onkel wohnt in JHB und evtl. sieht man sich Johburg...:-)
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  7. #7
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    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Hallo @all,

    ich sag' auch mal, als Interessent an den geposteten Informationen, herzlichen Dank für Eure Mühe, hier relevante Links und die Ergebnisse Eurer Recherchen gepostet zu haben!!!!


    @Becks1

    Hi,

    vielleicht besucht Ihr ja öfters mal den Onkel, dann kommt doch mal auf einen Kaffee vorbei - wir haben eine hundefreindliche (und natürlich auch menschenfreundliche!) Hauspolicy

    Liebe Grüße nach Namibia
    Joburg

  8. #8
    Jackal
    Gast

    Standard AW: Neue Einfuhrbestimmung für RR nach Deutschland?!

    Zitat Zitat von Becks1 Beitrag anzeigen
    Liebe Grüsse nach Germany und JHB!!!!
    Pffft, ich poste hier die amtlichen Infos + Links und werd noch nicht mal gegrüßt
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