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Thema: wesens test

  1. #1
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    Standard wesens test

    Ich habe gehört das der RR einen wesens test machen muss. ist das richtig?
    Und wenn ist so was teuer ?

    Wer testet den hund , und was für regeln muss er beachten?
    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

    Grüse

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Robichiki
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    Standard AW: wesens test

    Also hier ist es keine Vorschrift. Wo wohnst du?

  3. #3
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Manni52
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    Standard AW: wesens test

    Also wir brauchten hier in NRW nur einen Sachkundenachweis,
    den bekommt man beim Tierarzt (Kosten ca. 30,-- Euro)

    Gruss Rosi
    Mit den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon. (Jean de Fontaine) Olli 03.03.2009 - 17.09.2017 , Kiburi 03.05.2018

  4. #4
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von JomaXola
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    Standard AW: wesens test

    Wesenstest - IHV Internationaler Hunde Verband e.V.


    ist schon recht informativ


    Aber hier in NRW brauchte ich keinen Wesentest für den RR.

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von sputnik
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    Standard AW: wesens test

    Bei uns braucht ein RR auch keinen Wesenstest machen.

    Was allerdings das OA verlangt, wenn der Hundebesitzer Ersthundhalter eines Hundes mit der Schulterhöhe über 40 cm ist, dass der HH einen Eignungstest machen muß.

    Lg. UTE
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  6. #6
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    Standard AW: wesens test

    stabac, gib das (Bundes-)Land an, in dem Du lebst und ggf. einen RR hältst bzw. zu halten planst, dann müssen wir nicht so im Trüben fischen.

    LG
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  7. #7
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    Standard AW: wesens test

    in D steht der RR auf keiner Liste und muss keinen Wesenstest machen.
    Den machen die VDH -Zuchthunde, da sie ohne nicht zugelassen werden.
    Und da das schon über 30 Jahre so gehandhabt wird steht der RR auch auf keiner Liste (unter anderem)
    Bonsai, Becks and Lissy2010 like this.
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von chilli09
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    Standard AW: wesens test

    Wie Wesenstest?!? Ich denke, dass kein RR in Deutschland,der nicht in irgend einer Form auffällig geworden ist,einen Wesenstest braucht.

    Lg Heidi
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  9. #9
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    Standard AW: wesens test

    Hallo,

    ein RR braucht keinen Wesentest zu machen, da er in ganz Deutschland auf keiner Liste steht. Er stand bis 2002 in Bayern auf der sogenannten " schwarzen Liste". Also keine Grund zur Panik.

  10. #10
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    Standard AW: wesens test

    Hallo,

    Ich hake mal kurz nach, Sachkundenachweis vom TA?
    Ich dachte bisher immer, der Sachkundenachweis käme vom OA und wäre nur bei Listenhunden erforderlich?

    Kann es sein, dass ich da ggf. was falsches im Kopf habe?

    Liebe Grüße

  11. #11
    Solar Power User Avatar von shirotora
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    Standard AW: wesens test

    Die ollen Schweden unter den Schnoesel Vorfahren haben The Swedish official MH-test (mentality description testing) absolviert. Ich habe mir die Ergebnisse des Litters von Zimbas Oma angesehen - sehr interessant. Die Hunde werden uebrigens auch alle auf Schussfestigkeit getestet.
    Der Schnoesel war als Welpe nun nicht gerade nassforsch, daher war ich etwas besorgt, als beim British Army Day im letzen Jahr (da war er 2) eine Kanone etwa 200m von uns entfernt losging...
    Der Schnoesel, der ausser Blick gerade frei im Holyrood Park herumlief kam wie ein Verrueckter um die Ecke geschossen. "Alles ok?" schien sein Blick zu fragen. Nachdem ich offensichtlich noch in einem Stueck war, wurde seelenruhig weitergeschnueffelt - trotz erneutem Boeller...
    ...ich mag Schweden...
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    Some creatures have the ability to fill spaces you never knew were empty.


  12. #12
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    Standard AW: wesens test

    Hallo ich wieder wir wohnen in Niedersachsen und was ich aus fand ist das wir ihr ein zb Hunde Führer schein machen müssen. Aber das mit dem wesenstest weiß ich immer noch nicht ob die RR einen brauchen in Niedersachsen und. Grüße

  13. #13
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    Standard AW: wesens test -> so ist es in NRW

    mit dem Sachkundenachweis für die Haltung großer Hunde

    http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher.../index.php#elf


    "§ 11 Große Hunde(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
    (3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
    (4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
    (5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
    (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend."
    Geändert von JomaXola (10.10.2012 um 09:38 Uhr)
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  14. #14
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    Standard AW:so ist es wohl in Niedersachsen...

    Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes


    § 3
    Sachkunde
    (1) 1Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. 2Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. 3Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. 4Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, so muss die für die Betreuung des Hundes verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde besitzen.
    (2) 1In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über

    1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
    2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
    3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
    4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
    5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

    nachzuweisen. 2In der praktischen Sachkundeprüfung ist nachzuweisen, dass die nach Satz 1 erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund angewendet werden können. 3Die die Prüfung abnehmende Person oder Stelle hat über das Bestehen der jeweiligen Prüfung eine Bescheinigung auszustellen und dafür ein vom Fachministerium für verbindlich erklärtes Muster zu verwenden.
    (3) 1Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat. 2Die Anerkennung erhält auf Antrag, wer die für die Abnahme der Prüfungen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist.
    (4) Eine Person oder Stelle, die

    1. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
    2. in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    3. in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen verpflichtet sind,

    nach gleichwertigen Anforderungen oder in einem anderen Bundesland eine entsprechende Anerkennung erhalten hat, gilt in Niedersachsen als anerkannt.
    (5) 1Das Anerkennungsverfahren kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden. 2Hat die Fachbehörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Antrag auf Anerkennung entschieden, so gilt die Anerkennung als erteilt; im Übrigen findet § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung. 3Wer eine Anerkennung erhalten hat und die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, hat dies der Fachbehörde oder einer einheitlichen Stelle mitzuteilen.
    (6) 1Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich

    1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuung für eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat,
    2. Tierärztin oder Tierarzt oder Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs ist,
    3. Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat,
    4. eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als den Prüfungen nach Absatz 1 Satz 2 gleichwertig anerkannt worden ist,
    5. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 2 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt,
    6. für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist, oder
    7. einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.

    2Die nach Satz 1 Nr. 4 als gleichwertig anerkannten Prüfungen macht das Fachministerium im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt.
    Geändert von JomaXola (10.10.2012 um 09:42 Uhr)

  15. #15
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    Standard AW: wesens test

    Zitat Zitat von stabac Beitrag anzeigen
    Hallo ich wieder wir wohnen in Niedersachsen und was ich aus fand ist das wir ihr ein zb Hunde Führer schein machen müssen. Aber das mit dem wesenstest weiß ich immer noch nicht ob die RR einen brauchen in Niedersachsen und. Grüße
    Punkt 1: Frage: Hast Du in den letzten 10 Jahre über 2 Jahre oder länger einen Hund gehalten (Hundesteuerbescheid!)

    Punkt 2: Antwort Ja, dann mußt Du nix machen

    Punkt 3: Antwort: Nein,
    - dann mußt Du einene Sachlundenachweis machen/ ablegen, bevor Du einen Hund kaufst!
    - Mit dem Hund mußt Du dann den Hundführerschein ablegen!
    - Erkundige Dich bei Deinem Ordnungsamt/ bei Deiner Gemeindeverwaltung, welche Hundeschule/ welcher Verein oder welche Organisation die Erlaubnis hat einen Sachkundenachweis auszustellen.
    - Alternativ kannst Du beim VDH oder beim BHV nachfragen, wo in Deiner Nähe solche Prüfungen angeboten werden.

    Punkt 4: Wenn Dein Hund einen Wesenstest benötigt, weißt Du das auch. Der Test wird vom Ordnungsamt bzw der Gemeinde oder dem Gericht angeordnet. Da gibt es dann immer eine Vorgeschichte.

    lg Monika

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