Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Ein Grund, der sich mir aufdrängt: Um die Zukunft des Hundes zu sichern für den Fall, dass einem selbst was passiert. Ein Hund, der im Mitbesitz von jemand anderem ist ... fällt der nicht raus aus dem Erbe?
Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)
Ich habe es schon immer geahnt, Tina....du bist ein gnadenloser Realist!
Auf diese Idee bin ich ja gar nicht gekommen (ob das was mit Verdrängung zu tun hat?)
Aber ja, wäre 'ne schöne Idee - wenn nur nicht als Begründung für das Mitbesitz-Modell von den Züchtern angegeben würde, dass man all die vielversprechenden Nachkommen des Kennels ja nun beim besten Willen nicht selbst halten könnte, bis zu einem evtl. Zuchteinsatz, und darüber hinaus die Hündinnen, die zur Zucht nicht mehr verwendet werden, als "Pensionshunde" in andere Hände gegeben worden wären.
Also... diese hehre Absicht unterstelle ich eher nicht....
Okay, das schmeiße ich mal den 'Klußscheißmodus' an (sofern ich Unrecht habe, bitte berichtigen):
Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Eigentümer ist derjenige, dem der Hund lt. Vertrag gehört. Besitzer ist derjenige, bei dem der Hund gerade ist.
Beispiel: Meine Hunde sind mein Eigentum (ich bin eingetragen). Solange ich sie an der Leine habe, bin ich auch Besitzer. Geht mein Mann mit den Hunden spazieren, bin ich immer noch Eigentümer, mein Mann ist dann aber der Besitzer.
Wie es sich beim Tod von 2 Eigentümern verhält, könnte ich mir so vorstellen (ohne Gewähr):
Ist ein Hund auf 2 Eigentümer eingetragen und einer davon verstirbt, so fällt eine Hälfte des Hundes in die Erbmasse. Entweder kann der hälftige Eigentümer die Erben dann auszahlen, oder die Hälfte wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unter den Erben aufgeteilt.
Für die Welt bist Du irgendjemand.
Aber für irgendjemand bist Du die ganze Welt!
Hallo,
die Mietzucht ist verboten, aber der Mitbesitz oft genug anzutreffen, besonders bei Rüden. Das macht die Sache nicht besser.
Es gibt aber auch Züchter, habe ich öfter bei Labradoren erlebt, die zwei Hündinen behalten und die "schlechtere" nach einem Jahr verkaufen. Auch nicht besser!!
Mitbesitz käme für mich nie in Frage, wobei ich schon verstehen kann, dass man sich als Züchter wünscht, dass Nachwuchs mit Potential ausgestellt wir und ggf. in die Zucht geht. Mitbesitz sichert dann wohl aber eher ab, wenn die Hündin die behalten wurde, doch noch zuchtausschließende Fehler entwickelt, oder man mehr züchten möchte, als man Hündinnen halten will oder kann.
Grüße
Ach, du meine Güte, das wäre dann ja ganz schlimm.
Ich habe mich jetzt mal schlau gemacht über das, was der VDH zu diesem Thema in seinem Regelwerk hat:
VDH Zuchtordnung:
§7 Absatz 3.
Die Voraussetzungen für das Mieten einer Hündin zu Zuchtzwecken regelt der Rassehunde Zuchtverein.
Demzufolge mischt der VDH sich in diesem Punkt nicht in die Interna der Rassehunde Vereine ein und sagt dazu...
...nichts.
PS: also auch kein Verbot der Mietzucht, Max100
Geändert von Jajosel (20.03.2017 um 21:45 Uhr) Grund: PS
Off-Topic:
Ist ganz sicher alles nur zum Wohle der jeweiligen Rasse.
Um Geld geht es bei sowas sicher nicht.
Never.
Und es gibt noch sehr viel gruseligere und für Außenstehende kaum zu erkennende Modelle von "Mietzucht"......Verbote kann man ganz elegant umgehen.
Geändert von spechti (21.03.2017 um 00:47 Uhr)
Um sich Feinde zu machen, muss man keinen Krieg erklären. Es reicht, wenn man sagt, was man denkt.
- Martin Luther King -
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