Hallo!

Schau mal hier (das ist der Verein, der für diese Zuchtstätte zuständig ist):

http://www.dalmatineronline.de/downl...tzung-2013.pdf

Unter 'Zuchtordnung', 2. Zuchtrecht, steht folgendes:

2. Zuchtrecht

2.1. Züchter
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer oder Mieter der Hündin zur Zeit desBelegens.


2.2. Mieten von Hündinnen zu Zuchtzwecken


Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist eine Ausnahme. Sie bedarf der vorherigenZustimmung der Zuchtkommission. Daher ist der Zuchtkommission rechtzeitig vor demDeckakt ein schriftlicher Vertrag über das Zuchtmietverhältnis vorzulegen. Die Hündinsollte möglichst ab dem Decktag spätestens jedoch 7 Wochen nach dem Deckakt bis zurWurfabnahme der Welpen unter der persönlichen Aufsicht des Mieters (Züchters) sein.Die Zuchtkommission kann diese Forderung durch einen beauftragten Zuchtwartkurzfristig überprüfen lassen. Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz von Personenstehen, denen das Zuchtbuch und/oder das Register gesperrt ist, dürfen nicht zurZuchtmiete herangezogen werden.












Lt. diesem, dem VDH angeschlossenem Verein ist es erlaubt. Und dann ist auch klar, wieso die Zuchtstätte die Hündin mit Beginn der Läufigkeit wieder zurück haben will. Denn als Züchter gilt derjenige, der die Hündin z. Z. des Belegens hat.

Viele Grüße
Trollmama