cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!




Ich finde es auch sehr fragwürdig irgendwelche Superrüden durch die Weltgeschichte zu fliegen, und sie dann irgendwo zu "stationieren" für ein paar Saisons. Genauso wenig würde ich meine Hündin zum werfen zurückbringen.
Aber das ist wohl Ansichtssache - meins wär das nicht.
Viele Grüße von Berit mit Gunvald RRxLR und Edda BM und unvergessen Frieda, Ambar und Balou
Hallo!
Schau mal hier (das ist der Verein, der für diese Zuchtstätte zuständig ist):
http://www.dalmatineronline.de/downl...tzung-2013.pdf
Unter 'Zuchtordnung', 2. Zuchtrecht, steht folgendes:
2. Zuchtrecht
2.1. Züchter
Als Züchter eines Hundes gilt der Eigentümer oder Mieter der Hündin zur Zeit desBelegens.
2.2. Mieten von Hündinnen zu Zuchtzwecken
Das Mieten von Hündinnen zur Zucht ist eine Ausnahme. Sie bedarf der vorherigenZustimmung der Zuchtkommission. Daher ist der Zuchtkommission rechtzeitig vor demDeckakt ein schriftlicher Vertrag über das Zuchtmietverhältnis vorzulegen. Die Hündinsollte möglichst ab dem Decktag spätestens jedoch 7 Wochen nach dem Deckakt bis zurWurfabnahme der Welpen unter der persönlichen Aufsicht des Mieters (Züchters) sein.Die Zuchtkommission kann diese Forderung durch einen beauftragten Zuchtwartkurzfristig überprüfen lassen. Hündinnen, die im Eigentum oder Besitz von Personenstehen, denen das Zuchtbuch und/oder das Register gesperrt ist, dürfen nicht zurZuchtmiete herangezogen werden.
Lt. diesem, dem VDH angeschlossenem Verein ist es erlaubt. Und dann ist auch klar, wieso die Zuchtstätte die Hündin mit Beginn der Läufigkeit wieder zurück haben will. Denn als Züchter gilt derjenige, der die Hündin z. Z. des Belegens hat.
Viele Grüße
Trollmama
Für die Welt bist Du irgendjemand.
Aber für irgendjemand bist Du die ganze Welt!
Danke, Trollmama - auf diese Regularien bin ich zwischenzeitlich auch gestossen.
Und beantworte mir meine Frage damit selbst:
Mitbesitz ist demnach gleichbedeutend mit Mietzucht.
Welchen Begriff man jeweils verwendet, kommt wohl auf den Aspekt an. Ob man nun "Züchter" oder derjenige ist, der den Mitbesitz Vertrag als Käufer unterschrieben hat.
Dass dies statthaft ist und vom Dachverband dann ja auch wohl gelitten, desillusioniert mich nicht wenig.![]()
Geändert von Jajosel (19.03.2017 um 22:59 Uhr)
zu den regularien kann ich nix beisteuern.
ich hatte allerdings mal eine bekannte, die hatte so eine vereinbarung mit ihrer bearded collie züchterin. sie hat ihre hündin vergünstigt bekommen und dafür sollte sie die zuchtzulassung mit ihr machen und dann bei erfolgreichem deckakt einige monate zurück zur züchterin. was daraus geworden ist weiß ich nicht da der kontakt dann eingeschlafen ist.
wäre für mich auch keine option!
lg anna ... mit cora & arko im herzen





Bei uns spricht man dann davon: ein Hund im Zuchrecht zu kaufen, er wird dann zu Zuchtzwecken der Züchterin zur Verfügung gestellt. Sowas käme für mich niemals in Frage.
Gruss aus der Schweiz
Dany
Ich mag Menschen die sagen was sie denken.
Noch mehr mag ich Menschen die zuerst denken bevor sie los plappern!
Nee, für mich ganz sicher auch nicht!
Ich finde, dass der vom Mitbesitz betroffene Hund dann eben wirklich wie eine Sache hin und her geschoben wird, je nachdem, wo er gerade die größte Nützlichkeit bringt. Und gegen den Begriff "Sache" für ein Tier im Gesetzbuch wird ja seit langem opponiert. Mit Recht.
Wir haben in diesem Faden hauptsächlich von Dalmatiner Zuchtstätten bzw. -vereinen geschrieben.
Ich nehme mal an, dass diese Praxis Rassen übergreifend praktiziert wird.
Vermutlich da, wo eine besonders große nachfrage nach Welpen besteht.
Weiß also jemand unter euch, wie sich das bei den RRs verhält?
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