Hallo Cally,

mach Fotos, dokumentiere alles so gut es geht, schreib die Zeiten auf wann Deine Nachbarn gehen und wann sie nach Hause kommen, wie lang der Hund allein/angeleint ist, hat er eine Hütte/einen Kälte-, wind-, witterungsgeschützten, Platz etc.
Dann ab damit zum OA bzw. Veterinäramt und versuch es so gut wie möglich objektiv zu beschreiben, versuche nix zu interpretieren.

Kettenhaltung ist so wie Du es beschreibst verboten in Deutschland.
Im TSchG ist die Möglichkeit der Anbindehaltung ziemlich genau beschrieben...auch wenn viele (ich auch) es für eine unzumutbare Haltung für Hunde halten. Es passiert, wenn es denn so ist, müssen aber trotzdem Regeln eingehalten werden.

Keine gute Situation unter Nachbarn, aber wenn es tatsächlich so ist, wie Du es beschreibst ist es absolut tierschutzrelevant.

Viel Erfolg,
LG, Ines.