Hallo zusammen,

ich glaube mich erinnern zu können das man den Hund schon bei sich behalten kann. Natürlich nur wenn man alle Stellen über den Hund informiert hat. Man muß Ihn jedoch in einer bestimmten Frist (ich glaube 3-4 Monate) an den Besitzer zurück geben wenn dieser sich meldet.
Von Ihm kann man dann wohl auch entsprechende TA-Kosten fordern.
Da war mal ein Bericht im TV drüber. Ich glaub bei VOX.

Ansonsten wäre mein 1. Gang auch melden und dann sofort zum TA.
Alles andere wurde ja nun auch schon mehrfach genannt.

Viel Glück.

LG
Susi