Nadja, deine Auskunft ist korrekt:

TierSchHuV § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
[...] (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des
Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist
nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich,
sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
[Tierschutz-Hundeverordnung,
Datum: 2. Mai 2001
Fundstelle: BGBl I 2001, 838
Textnachweis ab: 1. 9.2001; Quelle: http://www.rhodesian-ridgeback.org/g...verordnung.pdf]

Ob es einen neuere Fassung gibt, weiß ich nicht, aber ich halte die Regelung so wie hier beschrieben für sinnvoll.


Meine Meinung: Finger weg von diesem Züchter!

Tina