Hallo Ronny,
ich hab mich vor ca. 2 Jahren mit unserer Kommune "angelegt". Hier stand der RR auch auf der "Liste", die es eigentlich in dieser Form überhaupt nicht mehr gibt.
Es gibt ein Landeshundegesetz und darüber hinaus eine sogenannte "Gefahrenabwehrverordnung".
Das Landeshundegesetz ist für alle bindend, auch für die Kommunen. Hier stehen RR´s seit der Neufassung 2005 für Rheinland Pfalz nicht mehr drin.
Die Gefahrenabwehrverordnung wird von jeder Kommune selbst erstellt, hat aber nichts mit "Listen" zu tun. Diese Verordnung sagt lediglich "wie etwas getan" wird. Das ist der Unterschied, ein Gesetz sagt aus WAS getan wird und eine Verordnung WIE es getan wird.
Eine Kommune kann eine bestimmte Rasse nur dann auf ein "Liste" setzen, wenn es zu einem Vorfall mit dieser Rasse kam und auch dann nur diesen einen, bestimmten Hund und nicht die gesamte Rasse.
Anfang 2007 hatte ich, nach langen Gesprächen mit unserer Stadverwaltung, Vorlage von Beißstatistiken und der Untersuchung des Landes Bayern, den Bürgermeister soweit, das Thema in eine Ratssitzung zu bringen. In dieser Sitzung wurde nach Sichtung aller Unterlagen der RR sofort und rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres von der Liste genommen und die Kommunale Verordnung neu gefasst.
Du siehst, es lohnt sich zu kämpfen. Allerdings sollte man an eines denken "Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch zurück". Immer sachlich und ruhig bleiben, dann kann man viel bewegen.
Für unsere Rasse zu kämpfen lohnt sich allemal.
Jürgen, Djuni und Jarah


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