WENN tatsächlich mehrfach Anzeige ergangen ist UND diesen Anzeigen keine behördlichen Aktivitäten folgten, könnte man vielleicht auch folgendes andenken:
1) Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde (da kenne ich mich aber nicht gut aus mit)
gekoppelt mit
2) Entsprechende Info (ggf. auch die Dienstaufsichtsbeschwerde als cc-Kopie) an die städtische Tageszeitung.

Das Ganze garniert mit der Frage, was wohl passiert, wenn einmal ein weiblicher oder jugendlicher Hundeführer seinen Hund vor den Übergriffen des Hundeaggressors zu schützen versucht.

So als Idee.

LG
Tina